: Im Namen der Tiere: abgewiesen
PROZESS Anwohner der FU-Veterinärmedizin klagen wegen Lärm- und Geruchsbelästigung. Sie verlieren
Zehlendorf, Edwin-Redslob-Straße: Ein mit Efeu bewachsener Holzzaun trennt sieben Einfamilienhäuser vom Institut für Veterinäranatomie der Freien Universität. Auf dessen Gelände leben elf Beagle-Hunde, drei Schafe, zwei Pferde und eine Kuh. Angehende Tierärzte lernen an ihnen, wie man einen Vierbeiner untersucht. Das Institut residiert hier seit 1960, die Einfamilienhäuser erst seit 2007. Nun verklagen die Anwohner die FU – wegen des Gebläses einer Lüftungsanlage, wegen des Hundegebells, das ihnen die Nachtruhe raube, wegen der Dunggrube, die ständig stinke, und wegen der Fliegenplage, die mit den Tieren einhergehe. Vor dem Immobilienerwerb wollen die Eigentümer nicht bedacht haben, dass die Tiere, in deren Nachbarschaft sie zogen, Laute von sich geben und Mist produzieren.
Das Verwaltungsgericht hat einen Ortstermin anberaumt. „Wir sind hier, um zu hören und zu riechen“, erklärt der Vorsitzende Michael Richter. Er hat sich vor einem der quadratischen Wohnwürfel an der Grundstücksgrenze postiert. „Die richterlichen Mitglieder der Kammer sind sich einig, dass im Moment höchstens ein ganz leichter Duft von der Dunggrube wahrzunehmen ist“, gibt er zu Protokoll. Hundegebell höre er nicht.
Die Anwohner protestieren. Von ihrem Balkon aus hätten sie gesehen, dass sich im Gehege ein Pfleger befände, der den darin befindlichen Beagle beruhigend streichle. Und in die Dunggrube sei ein holzkohleartiges Granulat geschüttet worden – ein Geruchshemmer? Davon sei ihr nichts bekannt, meint Hochschulprofessorin Heidrun Fink.
Die Kammer begibt sich nun zu den Hunden. Sechs Tiere laufen schwanzwedelnd durch ihre Gehege. Keines bellt – „obwohl sich dreizehn Erwachsene vor dem Zwinger aufhalten“, wie der Richter aufnehmen lässt. Das ändert sich erst zur Fütterungszeit. Die Anwohner: „So ist es immer!“
Nach einer knappen Minute verschwindet das Bellen – und auch die Hoffnung der Kläger. Richter erläutert, dass es die Anwohner waren, die infolge einer verfehlten Bauleitplanung an die Grundstücksgrenze des Instituts herangerückt sind. Hätte die FU rechtzeitig, also innerhalb eines Jahres, gegen die erteilte Baugenehmigung geklagt, hätte diese keinen Bestand gehabt. Nun müsse man sich arrangieren.
Ob sich die Kläger nicht mit der FU einigen wollten? Keines der bereits angefertigten Gutachten hätte eine unzulässige Lärmbelästigung ergeben, obwohl man sich bemüht habe, alle Hunde gleichzeitig zum Bellen zu animieren – „als Worst-Case-Szenario“, wie Richter bemerkt.
Doch die Anwohner begehren ein Urteil, und sie bekommen es: Ihre Klage wird abgewiesen. Vom Institut gingen keine erheblichen Lärm- oder Geruchsbelästigungen aus.
Frieden wird wohl deshalb nicht in Zehlendorf einziehen. Vor der Urteilsverkündung prophezeite Remo Klinger, der Anwalt der Freien Universität: „Auch wenn die Kläger nicht gewinnen, fühlen sie sich immer noch im Recht.“ Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist zulässig. UTA EISENHARDT
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