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Kohls Kontoeröffnung könnte teuer werden für die CDU

■ Die SPD schließt strafrechtliche Konsequenzen der CDU-Parteispendenaffäre nicht aus

Berlin (taz) – Das dubiose Finanzgebaren ihres ehemaligen Vorsitzenden kann die CDU teuer zu stehen kommen. Wenn Kohl mit seinen schwarzen Konten gegen das Parteiengesetz verstoßen hat, kann die Partei mit bis zu 20 Millionen Mark Strafe belegt werden. Darauf wies der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Willfried Penner (SPD), hin.

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat gestern eine vollständige Aufklärung der CDU-Parteispendenaffäre gefordert. Der heute vom Parlament eingesetzte Untersuchungsausschuss müsse klären, ob es noch weitere Konten gebe und woher das Geld stamme, das auf den Sonderkonten der CDU gewesen sei. Außerdem müsse geprüft werden, was es mit dem „Staatsverständnis“ auf sich habe, das sich hinter dieser Geschichte zeige.

Die SPD schließt auch eine strafrechtliche Dimension des Finanzgebarens von Kohl nicht aus. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Schmidt, nannte keine konkreten Straftatbestände, sprach aber vom „Verdacht der Einflussnahme auf Regierungshandeln“. Willfried Penner wies im taz-Interview darauf hin, dass bei Bar-Transaktionen wie der Übergabe der Kiep-Million häufig Straftaten eine Rolle spielten. Als „besonders bemerkenswert“ bezeichnete er es, dass „Kohl aus der Flick-Affäre offenbar keine Konsequenz gezogen hat“. Dass ein ehemaliger Bundeskanzler zugebe, gegen Gesetz und Verfassung verstoßen zu haben, sei ein „einzigartiges Ereignis“. Das System Kohl nannte er „sizilianisch“.

Dagegen betonte Heiner Geißler (CDU), Kohls Verhalten sei „weder kriminell noch ein Kavaliersdelikt“, sondern eine „Angelegenheit, die nicht akzeptabel“ sei. Kohl war durch Aussagen von Geißler derart unter Druck geraten, dass er am Dienstag die schwarzen Konten öffentlich eingestand. kn

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