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Illegales Steinesammeln

PROZESS Landgericht verurteilt Teilnehmer einer Anti-Nazi-Demo zu Geldstrafe

Wegen Widerstand gegen seine Festnahme und Sachbeschädigung hat das Landgericht am Freitag den Teilnehmer einer Anti-Nazi-Demonstration von 2009 zu einer Geldstrafe von 780 Euro verurteilt. Nachdem der 28-jährige Alexander L. vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen worden war, folgte das Landgericht in der Berufungsverhandlung den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Im Juli 2009 hatte Alexander L. an der Kundgebung „gegen rechte Gewalt und für ein weltoffenes Friedrichshain“ teilgenommen. Nachdem Neonazis einen 22-jährigen Linken lebensgefährlich verletzt hatten, waren etwa 5.000 Teilnehmer dem Aufruf zur Demonstration gefolgt. Nach Auflösung der Veranstaltung, bei der Flaschen auf die bei Rechtsextremen beliebte Diskothek „Jeton“ geworfen wurden, verblieb L. vor Ort. Laut Polizei soll er Kleinpflastersteine aus dem Gehweg gelockert und aufgetürmt haben. Nach Aussagen der beteiligten Polizisten wehrte sich der Angeklagte massiv gegen seine Festnahme. Er habe sich fallen lassen und durch das Verschränken der Arme die Festnahme extrem erschwert, so die Aussage eines Polizisten.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte L. von den Vorwürfen der „Zusammenrottung in gefährlicher Absicht“ und des Widerstands gegen seine Festnahme freigesprochen. Begründung: Es sei nicht zweifelsfrei feststellbar, ob der Angeklagte über die Gründe der Festnahme rechtmäßig informiert worden sei. Auch das Sammeln von Steinen sei noch keine strafbare Handlung.

In der Verhandlung am Freitag beschäftigten vor allem Detailfragen das Gericht. Während der Angeklagte alle Vorwürfe bestritt, konnten sich die beteiligten Beamten an viele Einzelheiten nicht mehr erinnern. Dennoch sah das Gericht den Widerstand gegen die Festnahme und die Beschädigung des Gehwegs als erwiesen an. SARAH KOHLHAUER

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