: Keine Beweise für Auftragsmord
Im Prozess um das Mordkomplott gegen einen Russen hat das Landgericht Berlin gestern eine Reiseverkehrskauffrau vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes und Versicherungsbetrugs freigesprochen. Die in Moskau geborene 31-jährige Deutsche war angeklagt, im Jahr 2000 zwei russische Auftragskiller mit der Ermordung eines 56-jährigen Russen beauftragt zu haben, um die zuvor abgeschlossene Lebensversicherungsprämie von umgerechnet 500.000 Euro zu kassieren. Laut Anklage wurde das Opfer im Oktober 2000 in Moskau mit einem Armeelastwagen bei einem offenbar provozierten Autounfall getötet. Das Gericht sprach die Frau jedoch aus Mangel an Beweisen frei. Bestraft wurde sie lediglich für die Anstiftung ihrer Mutter zu einer Falschaussage in einem Zivilstreit um die Auszahlung des Geldes. Gegen Mutter und Tochter wurden Bewährungsstrafen von elf und 18 Monaten verhängt. Nach Ansicht des Staatsanwalts steht nach dem Freispruch einer Auszahlung der Versicherungsprämie „nichts mehr im Wege“. DDP
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