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Bannmeile verkürzt

Gericht kippt Versammlungsverbot um Heiligendamm. Demonstranten dennoch nicht zufrieden. Sie wollen rein

Juristischer Sieg für die G-8-Gegner: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat gestern das weiträumige Versammlungsverbot für die Zeit des G-8-Gipfels vom 6. bis 8. Juni aufgehoben.

Die Behörden hatten ein allgemeines Verbot von Demonstrationen und anderen Aktionen in einem Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Sicherheitszaun von Heiligendamm verhängt. Gegen die Bannmeile hatten die Organisatoren eines für den 7. Juni geplanten Sternmarschs geklagt. Mit Erfolg: Nun dürfen die Globalisierungskritiker bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun heran. In der Urteilsbegründung heißt es, dass den „prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann“. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Der Koordinator des Rostocker Bündnisses gegen den G-8-Gipfel, Monty Schädel, begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Die Polizei ist in ihre rechtlichen Schranken verwiesen worden.“ Für Susanne Spemberg vom Sternmarsch-Bündnis ist es jedoch nur ein Teilerfolg: „Wir stellen weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage.“

Matthias Monroy von der Gipfelsoli Infogruppe geht davon aus, dass der Beschluss zum Sternmarsch auch alle anderen Totalverbote aushebelt. Verboten ist bisher unter anderem eine Versammlung am Flughafen Rostock-Laage, wo die Staatschefs landen werden. FELIX LEE

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