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Oberarzt: Mordverdacht war unbegründet

Im Prozess vor dem Landgericht gegen eine Charité-Krankenschwester sagt ein Oberarzt als Zeuge aus

Im Prozess wegen der Morde an der Charité hat sich ein Oberarzt verteidigt, warum er erst so spät den Verdacht gegen die angeklagte Klinikschwester gemeldet hat. Ein Mordverdacht gegen die Angeklagte hätte seiner Meinung nach nur erhoben werden dürfen, wenn es einen direkten Augenzeugen gegeben hätte. Der 41 Jahre alte Arzt sagte gestern als Zeuge vor dem Landgericht aus. Dort muss sich die 54-jährige Krankenschwester wegen sechsfachen Mordes verantworten. Sie hat vier Tötungen von schwer kranken Patienten gestanden.

Bei dem Prozess geht es auch um die Frage, ob die Kollegen und Vorgesetzten der Krankenschwester früher hätten einschreiten sollen. Der Oberarzt erfuhr nach seinen Worten am 27. September 2006 von dem Verdacht eines Pflegers. Dieser habe sich bereits im August über Vorgänge um den Tod eines Patienten gewundert. Der Pfleger war zunächst im Urlaub unerreichbar. Er hatte hinter einem Vorhang gehört, wie die Krankenschwester eine Ampulle aufzog. Diese fand er nach dem Tod des Patienten in einem Papierkorb. Der Oberarzt erklärte, er habe lange überlegt. Aber nach den ihm mitgeteilten Ereignissen hielt er einen Mordverdacht zunächst für „unberechtigt“. Die Nebenklage geht davon aus, dass möglicherweise drei Tötungen hätten verhindert werden können, hätte die Klinik rechtzeitig reagiert. DPA

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