KOMMENTAR: GERNOT KNÖDLER ÜBER VIDEOÜBERWACHUNG: Im festen Klammergriff der Elektronik
Passanten müssen darauf hingewiesen werden, dass sie sich in einem videoüberwachten Gebiet befinden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eruiert die Weiterungen dieses Urteils und landet ruckzuck beim Grundsätzlichen: Ist die Überwachung überhaupt mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, wenn die Wege von Individuen verfolgt werden können?
Das Beispiel der Verkehrsbeobachtung macht das deutlich. Die Polizei in Hannover will nicht auf Zooms und Schwenks verzichten. Zumindest wenn ein Wagen steht, kann sie dessen Nummernschild lesen. Die rapide sich verbessernde Technik dürfte es demnächst möglich machen, auch fahrende Wagen zu identifizieren. Ähnliches gilt für Gesichter, die heute schon erstaunlich treffsicher aus einer Menge gefischt werden können.
Der Staat oder wer immer sich Zugriff zu diesen Daten verschafft, kann damit feststellen, wer sich wann wohin bewegt. Fragt sich, ob das so schlimm ist, wenn sehr viele freiwillig ihre Daten zum Besten geben: Sei es, dass sie sich bei Facebook ausstellen oder an einem Rabatt-Programm teilnehmen.
Es ist schlimm: Zum einen, weil man sich der polizeilichen Überwachung nicht entziehen kann. Zum anderen, weil die Kombination all dieser Datenquellen eine lückenlose Überwachung ermöglicht, deren Konsequenzen unabsehbar sind.
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