EU-Akteneinsicht: Internationaler Standard
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil zum Thema Akteneinsicht gefällt. Er hat damit bekräftigt, dass die Mitgliedstaaten den gemeinschaftlich festgelegten Standard nicht unterlaufen dürfen. Der Fall ist ein Beispiel dafür, dass der Streit unter den EU-Ländern positive Folgen haben kann.
KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER
Die Umweltschutzorganisation Ifaw ist schon bei ihrer erstinstanzlichen Klage von Schweden unterstützt worden. Die Berufung wurde sogar von Schweden betrieben, weil sie die finanzielle Kraft der Umweltschützer überfordert hätte. Neben Schweden unterstützten Dänemark, die Niederlande und Finnland die Klage. Großbritannien und Spanien unterstützten die Kommission. Erfreulicherweise haben sich die liberalen Länder, die sich für eine hohe Durchsichtigkeit politischer Entscheidungsprozesse stark machen, mit ihrer Argumentation durchgesetzt.
Die deutschen Behörden sollten sich an diesen Ländern und der europäischen Regelung ein Vorbild nehmen. Stattdessen legen sie das deutsche Informationsfreiheitsgesetz teilweise so restriktiv aus oder sie versehen den Zugang mit solchen Hürden, dass die Dokumente unter Verschluss bleiben. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg gibt es auch auf Landesebene Informationsfreiheitsgesetze. Das CDU-regierte Niedersachsen hält das nicht für nötig.
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