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npd-verbotsantragInszenierung für die rechte Szene

Die Bundesregierung lässt in ihrem Kampf gegen die NPD keine Stunde ungenutzt verstreichen. Das will sie uns wohl symbolisch mitteilen, indem sie den Antrag zum Parteiverbot am Dienstag um 23.30 Uhr – also mitten in der Nacht – in Karlsruhe anliefern ließ. Dabei hätten die Aktenordner dem Pförtner durchaus auch am nächsten Tag bei Vertrauen erweckendem Tageslicht übergeben werden können. Und Innenminister Otto Schily hätte seine ohnehin denkbar kurzfristig angesetzte Pressekonferenz auch 24 Stunden später durchführen können. Irgendeine Frist war in Karlsruhe jedenfalls nicht zu wahren.

Kommentarvon CHRISTIAN RATH

Oder wollte man den Verbotsantrag unbedingt am 30. Januar, dem Jahrestag der NS-Machtergreifung, einreichen? In Karlsruhe war zu hören, dass man über diese Form der Holzhammer-Symbolik nicht gerade glücklich ist. Dementsprechend hat Schily das historische Datum gestern gar nicht erst erwähnt. Er weiß, dass die Verfassungsrichter vom Berliner Polittheater um den Verbotsantrag schon genug genervt sind. Ständig werden Termine genannt, bis wann das Gericht „voraussichtlich“ entschieden habe. Laufend zeigt sich jemand „fest davon überzeugt“, dass der Antrag in Karlsruhe erfolgreich sein werde.

Und dass man glaubt, das Gericht durch einen dreifachen Verbotsantrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beeindrucken zu können, zeugt auch nicht gerade von Kenntnissen in Richterpsychologie. Schließlich ist es am Verfassungsgericht durchaus üblich, dass die Rechte Einzelner oder kleiner Gruppen gegen das vereinte Gewicht von Gesetzgeber und Exekutive durchgesetzt werden müssen.

Vermutlich erwartet Schily auch gar nicht, dass Karlsruhe nun in hektische Betriebsamkeit verfallen wird. Denn solange das Verfahren läuft, sind die Rechten beschäftigt und vielleicht auch etwas orientierungslos. Die NPD wird ihre Sturmtruppen um Mäßigung bitten, und diese werden umgekehrt die NPD dafür kritisieren. So gesehen geht es im jetzt eingeleiteten Verfahren gar nicht so sehr um das Verbot einer einzelnen Partei, sondern mehr um die Einschüchterung der rechten Szene insgesamt. Wo der Verfassungsschutz und seine Berichte nicht mehr wirken, muss jetzt Karlsruhe ran. Die Besonnenheit des Verfassungsgerichts – man hat schließlich genug zu tun – ist deshalb auch kein Affront gegen die Berliner Politik, sondern eingeplanter Teil der Inszenierung.

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