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SPD fällt Scherf in den Rücken

■ Fraktionschef und Innenpolitischer Sprecher für Lauschangriff

Mit einer vollen Breitseite sind Bremer SPD-Politiker ihrem Bürgermeister Henning Scherf in den Rücken gefallen. „Die SPD-Fraktion teilt die Bedenken von Bürgermeister Henning Scherf zu den geplanten Änderungen von Art. 13 Grundgesetz im Zusammenhang mit dem Großen Lauschangriff nicht“, heißt es in einer Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden Christian Weber. Scherfs ablehnende Haltung sei aber „zu akzeptieren“, da „unterschiedliche Akzente in der Meinungsbildung möglich sind“.

Weber verweist auf die Beschlüsse der SPD auf Bundesebene, die durch Bundestagsfraktion, Parteirat und Parteivorstand legitimiert seien. Zudem hätten „Experten“die Position „gründlich geprüft“. Die SPD-Fraktion erwarte, daß der Senat „den notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen im Bundesrat zustimmt“.

Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jens Böhrnsen, will im Gegensatz zu Scherf „am Bonner Kompromiß zum Großen Lauschangriff festhalten“. Gleichzeitig plädiert er – wie der rheinland-pfälzische Justizminister Peter Caesar (FDP) – für konkrete Änderungen am Gesetzentwurf: Das Zeugnisverweigerungsrecht von Priestern, Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten soll nicht angetastet werden. „Die Eingriffsschwelle beim präventiv-polizeilichen Eingriff ist gegenüber der jetzigen Rechtslage erhöht worden“, lobt Böhrnsen das neue Gesetz. Es gehe „letztlich auch um die Grundrechte von Opfern und potentiellen Opfern“.

Für den FDP-Politiker Peter Caesar ist der Lauschangriff dagegen nicht bei einfachem, sondern nur bei dringendem Tatverdacht vertretbar.

Während der SPD-Innenpolitiker Böhrnsen die Zustimmung des Senats mit seinen drei Stimmen im Bundesrat zur Grundgesetzänderung fordert, hat Scherf bisher offen gelassen, ob er seine Zustimmung auch dann verweigern wird, wenn daran der Große Lauschangriff scheitern würde. K.W.

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