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■ Zur PersonSchüler für Ibrahim

Die Schüler im Schulzentrum Kornstraße lassen nicht locker: An einem Projekttag forderten sie erneut, daß ihr 15jähriger Mitschüler Ibrahim nicht in die togoische Diktatur abgeschoben werden soll.

Eine Duldung des Togoers wurde zwar verlängert, sie läuft aber am 15. Dezember aus. Damit ist er in der gleichen Lage wie sechs weitere togoische Jugendliche, die noch keine 18 Jahre alt sind und in Wohngruppen des Roten Kreuzes betreut werden. Mitte Dezember müssen alle sieben Jugendlichen gültige Ausreisepapiere nach Togo, sogenannte „Laissez-Passes“vorweisen, die von der togoischen Botschaft ausgestellt werden. Dann sollen sie nach Togo abgeschoben werden.

Flüchtlingsinitiativen und die Ausländerbeauftragte Bremens stehen auf dem Standpunkt, daß eine Abschiebung von Minderjährigen nach Togo nicht zulässig ist. Denn in Togo herrscht Diktator Eyadema. Oppositionelle berichten von Unterdrückung und Bedrohung in dem westafrikanischen Land. Die Hilfsorganisationen meinen, daß Ibrahim nicht abgeschoben werden darf, da die Bundesrepublik seit 1971 dem Haager Minderjährigen-Schutzabkommen beigetreten ist. Demnach dürfen familienlose Minderjährige nicht in Länder abgeschoben werden, in denen „Verfolgungsdruck“herrscht – genau dies wird aber von der Bundesregierung bestritten. Innensenator Borttscheller hat nach § 54 Ausländergesetz die Möglichkeit, aus „völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen“eine sechsmonatige Duldung für bestimmte Ausländergruppen auszusprechen. Das hat Borttscheller bislang nicht getan. cd

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