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■ QuerspalteSicherheitsrisiko Kind

Als Kind hatte man das immer für schlechtes Deutsch gehalten: „Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder“ – an ihren Kindern hätte es doch heißen müssen, schließlich waren die Alten bei allen halbwegs spannenden Unternehmungen wie die Kletten hinter einem her. Jetzt, mit gebührendem Reifegrad, kann man den Wahrheitsgehalt der gelben Warnschilder gar nicht genügend unterstreichen. Längst sind Kinder ja nicht nur ein Armutsrisiko. Ihre Anschaffung bedeutet auch ein Sicherheitsrisiko für die gesamte Gesellschaft. Und nach dem Verursacherprinzip muß dafür irgend jemand haften. Wer, wenn nicht die rechtmäßigen Eigentümer, sollte die tragen? Das ist bei jedem neuen Auto so, jedem Zwerghündchen, und selbst, wer sich heutzutage ein Surfbrett zulegt, ist sich des potentiellen Schadensfalles gewahr.

Da wundert es um so mehr, daß Bayern erst jetzt mit einem Vorstoß zum Ausländerrecht den Schritt in die richtige Richtung wagt: Wer als Nichtdeutscher die eigene Brut straffällig werden läßt, fliegt raus aus deutschen Landen. Recht so! Nur zu eng gedacht. Auf den Warnschildern steht schließlich nicht „ausländische Eltern haften für ihre Kinder“.

Was wir brauchen, ist ein generelles Familienhaftungsrecht für mißratenen Nachwuchs, eine Elternstrafdatei mit deliktgenauem Sanktionskatalog: Der mißratene Filius hat eine Packung Kaugummi im Kaufhof mitgehen lassen? Fünf Strafpunkte in der Elterndatei. Bei zwanzig droht eine Woche Einkaufsverbot für Muttern. Das kleine, kahlgeschorene Monster hat einen türkischen Imbiß aufgemischt? Macht ein Jahr Urlaubssperre für seine Erzeuger. Die Tochter hängt an der Nadel, auch nach drei vergeblichen Therapien? Zur Strafe Bier- und Fernsehentzug für Papa, solange, bis die Jüngste endlich clean ist. Vorausschauende Eltern lassen sich deshalb schon in den ersten Schwangerschaftsmonaten gegen das Sicherheitsrisiko Kind vollkaskoversichern und sichern sich dadurch günstige Schadensfreiheitsrabatte für jedes Jahr kriminalitätsfreie Erziehung. Vera Gaserow

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