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NL bleibt verboten

■ Bundesgericht bestätigt Hamburger Erlaß

Die rechtsextreme „Nationale Liste (NL)“ bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte gestern die 1995 von der Hamburger Innenbehörde angeordnete Vereinsauflösung. Damit ist diese nun bestandskräftig, teilte das Gericht in Berlin mit.

Die „Nationale Liste“ war 1989 als Landespartei gegründet worden und nahm 1991 und 1993 an Bürgerschaftswahlen in Hamburg teil. Vorsitzender war der Neonazi Thomas Wulff, Stellvertreter Christian Worch. Maßgeblich hat die NL den alljährlichen Rudolf-Heß-Gedenkmarsch vorbereitet. In Hamburg hatte die NL die „Anti-Antifa-Kampagne“ gegen AntifaschistInnen angeschoben.

Nach dem Verbot setzten ehemalige NL-Anhänger unter Leitung von Wulff ihre Arbeit fort. Es gründeten sich „freie Aktionsgruppen“ von „freien Nationalisten“. Die sollen die neonazistischen Kräfte zusammenführen. Nach außen hin treten sie als „Aktionsbündnis Norddeutschland“ auf, das morgen eine Demonstration in Aumühle durchführen will (siehe Text links).

Am aktivsten sind die ehemaligen NL-Anhänger in den Hamburger Stadtteilen Bramfeld, Farmsen und Rahlstedt. Sie organisieren sich aber auch über Hamburg hinaus. Im Frühjahr beteiligten sie sich am „Bündnis Rechts für Lübeck“, das dort zu den Kommunalwahlen kandidierte.

Das Bundesverfassungsgericht wies 1994 den Antrag Hamburgs auf Verbot der NL als verfassungswidrige Partei zurück, weil es sich gar nicht um eine Partei handele. Daraufhin wurde die „Nationale Liste“ gemäß dem Vereinsgesetz verboten, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Nadia Berr

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