: Das achte Gebot
■ Filz-PUA: Muß nach Senatorin Fischer-Menzel auch Amtsleiterin Lingner gehen?
Es sieht nicht gut aus für Elisabeth Lingner (SPD). Die Leiterin des Amtes für Soziales und Rehabilitation in der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) hat sich bei ihren Vernehmungen vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß (PUA) in Widersprüche verwickelt. Dieser soll die Filzvorwürfe gegen die BAGS und die „Ehegatten-Affäre“ der zurückgetretenen Senatorin Helgrit Fischer-Menzel (auch SPD) aufklären. Das Gremium hegt inzwischen „erhebliche Zweifel“ daran, ob der Amtsleiterin und ehrenamtlichen Präsidentin der Nordelbischen Kirchensynode das achte Gebot geläufig ist: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden.“
Das bislang letzte Indiz dafür lieferte am späten Freitag abend die Aussage von BAGS-Staatsrat Peter Lippert (ebenfalls SPD). Die Nr. 2 in der Behördenhierarchie bestritt nachdrücklich Lingners Darstellung, daß im Dezember vorigen Jahres er die Entscheidung getroffen habe, einen millionenschweren Auftrag zur Einrichtung von Vorsorgeplätzen für Alkoholiker trotz fachlicher Bedenken der Alida-Schmidt-Stiftung zu erteilen. Deren Geschäftsführer ist der Ehemann der Ex-Senatorin, Peter Fischer. Erst Mitte Februar 1998, so Lippert, habe er von Lingner „auf Anfrage“ erfahren, daß „sie dies bereits so entschieden“ habe.
Lingner hatte am Dienstag vor dem PUA bekräftigt, am 18.12.97 nur eine Entscheidung des Staatsrates an das ihr unterstellte Fachreferat Drogen und Sucht weitergeleitet zu haben. So hatte sie auch Referatsleiter Horst Bossong (SPD, was sonst) verstanden. Der Hamburger Drogenbeauftragte sagte am Freitag nachmittag vor dem PUA aus, Lingner habe ihm damals mitgeteilt, daß „der Staatsrat sich für die Alida-Schmidt-Stiftung ausgesprochen“ hätte und sein Referat dies nun umsetzen solle.
Aus dem PUA ist zu hören, daß Lipperts Dementi „absolut glaubwürdig“ sei. Die Indizienkette spreche dafür, daß Amtsleiterin Lingner ihren MitarbeiterInnen gegenüber die Entscheidung für Alida-Schmidt als „Vorgabe von oben“, eben vom Staatsrat, ausgegeben habe. An dieser Version hielt Lingner vor dem PUA fest.
Es dürfte sich, so Ausschußmitglieder gegenüber der taz, somit um einen Verstoß gegen das achte Gebot handeln. Sven-Michael Veit
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