: Kindergeld für Sozialhilfeempfänger gerettet
Familienförderung, Beamtenbesoldung, Steuer auf Lebensversicherungen: Die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat im Überblick
Berlin (AFP/rtr) – Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in der Nacht zum Donnerstag Kompromisse zu wesentlichen Spargesetzen der rot-grünen Koalition sowie zur Familienförderung verabschiedet.
Vereinbart wurde, dass das Kindergeld für das erste und zweite Kind ab 1. Januar um 20 Mark auf jeweils 270 Mark steigt. Zudem wird der Kinderfreibetrag von 6.912 Mark um einen Betreuungsfreibetrag von 3.024 Mark angehoben. Ermöglicht wurde diese Einigung durch ein Zugeständnis von Finanzminister Eichel (SPD) an die Länder: Sie erhalten jährlich rund 600 Millionen Mark mehr aus den Umsatzsteuereinnahmen. Ursprünglich hatten sie 1,2 Milliarden Mark gefordert.
Von der Kindergelderhöhung werden auch Sozialhilfeempfänger in vollem Umfang profitieren. Dies konnten die Grünen gegen den Widerstand der Länder durchsetzen. Im Gegenzug machten die Grünen das Zugeständnis, das Verkehrswegebeschleunigungsgesetz um fünf Jahre statt, wie bislang geplant, um drei Jahre zu verlängern. Mit dem Gesetz wird der Straßenbau vor allem in den neuen Ländern gefördert.
Die rot-grünen Pläne zur Besteuerung von Kapitallebensversicherungen wurden im Ausschuss zu Fall gebracht, ebenso wie das Vorhaben Eichels, Kosten beim Wohngeld auf die Länder abzuwälzen.
Gegen den Widerstand von Union und FDP konnte Rot-Grün wiederum durchsetzen, dass es bei der Einschränkung der Wohneigentumsförderung bleibt. Die Einkommensgrenzen für die Förderung bleiben demnach von 240.000 auf 160.000 Mark pro Jahr für Verheiratete und von 120.000 auf 80.000 Mark für Ledige herabgesetzt. Allerdings wurde vereinbart, dass pro Kind die Einkommensgrenze um 30.000 Mark steigt statt wie bislang um 10.000 Mark.
Keine Einigung gab es über die Beamtenbesoldung. Rot-Grün will die Bezüge in den nächsten beiden Jahren auf die Inflationsrate begrenzen. Dieses zustimmungspflichtige Vorhaben wurde aus dem Gesetzespaket ausgekoppelt und soll nun isoliert in Bundestag und Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden.
Erwartungsgemäß blockierten die unionsregierten Länder die Gesundheitsreform, so dass nur die Teile davon umgesetzt werden können, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Enthaltung übten sie beim Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der die Ostkassen vor der Pleite retten soll. Statt einer einmaligen Finanzspritze für sie soll es einen gesamtdeutschen Ausgleich geben. Umgewiss blieb, ob das Gesetz heute im Bundesrat durchkommt.
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