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Sieb für Green Card

Arbeitsminister will Einreise ausländischer Computerspezialisten streng regeln und Aufenthalt zunächst auf drei, maximal fünf Jahre begrenzen

BERLIN taz ■ Arbeitsminister Walter Riester (SPD) will mit einer neuen Verordnung regeln, welche Computerspezialisten ins Land dürfen. Die arbeitsrechtliche Bestimmung sei „praktisch fertig“, hieß es gestern aus Fachkreisen. Die befristete Aufenthaltsgenehmigung wird keinesfalls unbürokratisch erteilt. Die „Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie“ erlaubt eine Einreise nur für Fachleute aus speziell aufgelisteten Berufen. Ausländische Software-Experten müssen ihre Qualifikation mit einem Hochschulabschluss beweisen.

Willkommen sind unter anderem IT-Software-Entwickler und Programm-Entwickler von IT-Systemen. Bill Gates bräuchte sich keine Chancen ausmalen, in Deutschland Arbeit zu finden, so ein Ministeriumssprecher. Er habe nie einen ordentlichen Berufsabschluss zuwege gebracht und falle damit automatisch aus dem Kreis der Begünstigten.

Die Bundesregierung hofft, problemlos 20.000 Spezialisten aus Nicht-EU-Ländern für die Bundesrepublik zu begeistern. Riester ist bereit, ihnen zunächst für drei Jahre die Arbeit zu gestatten, nach nochmaliger Prüfung könnte die Erlaubnis um zwei Jahre verlängert werden. Ob ein Spezialist, den eine Firma anfordert, wirklich benötigt wird, soll das örtliche Arbeitsamt prüfen.

In den nächsten Tagen werde das Papier Arbeitgebern, Gewerkschaften und Verbänden zur Prüfung vorgelegt. Danach soll das Kabinett sein Placet geben. Im Frühsommer, so ist geplant, dürfen die ersten Computerexperten einreisen. Nach dem interministeriellen Krach der vergangenen Tage betonen Riesters Strategen, dass die Frage des Familiennachzugs in den Zuständigkeitsbereich von Innenminister Otto Schily (SPD) falle. Der nimmt offiziell noch keine Stellung.

Die Grünen verlangen entgegen Riesters Plänen Möglichkeiten für ein dauerhaftes Bleiberecht der Green-Card-Besitzer. Nach ihren Vorstellungen sollten die Zuwanderer nach fünf Jahren die Möglichkeit der unbefristeten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten. Damit wäre auch der Familiennachzug zumindest für diejenigen automatisch geregelt, die vor ihrer Einreise nach Deutschland schon verheiratet sind und Kinder haben. In diesen Fällen besteht der Anspruch, dass die Familie nachreisen kann. „Eine Green Card nach amerikanischem Vorbild ist keine Monatsfahrkarte, sondern ein Dauerticket“, sagte der Sprecher der Ausländerbeauftragten, Bernd Knopf. A. ROGALLA, K. NINK

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