piwik no script img

homosexuelle ns-opfer

Rechtsausschuss beschließt Rehabilitierung

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat gestern – mit einigen Stimmen aus der Union – beschlossen, homosexuelle NS-Opfer zu rehabilitieren. Dafür soll das NS-Aufhebungsgesetz ergänzt werden. Im Dritten Reich war Homosexualität verboten; zehntausende von Schwulen wurden in KZs ermordet.

Außerdem: Dem Bundestag wird eine Entschließung vorgelegt, nach der auch jene etwa 180.000 homosexuellen Männer rehabilitiert werden, die bis 1969 nach Paragraph 175 (in dessen Nazifassung) denunziert und verurteilt wurden. Der „kollektive Ausgleich“, so der Grünen-Abgeordnete Volker Beck, könne in Form einer „Förderung homosexueller Bürger- und Menschenrechtsarbeit“ stattfinden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, wie „Lücken bei der Entschädigung“ geschlossen werden können. Die Forderung der PDS, die Opfer direkt finanziell zu entschädigen, fand keine Mehrheit.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen