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Neonazi rechtskräftig im Knast

■ Drei Jahre ohne Bewährung gegen Bombenbauer

Jetzt ist das Urteil gegen den Vegesacker Bombenbauer Falk L. auch rechtskräftig. Die Jugendkammer des Amtsgerichts bestätigte die Strafe für den Rechtsextremen: Drei Jahre ohne Bewährung wegen „Vorbereitung eines Explosionsverbrechens“. Am 31. Oktober war der 21-Jährige festgenommen worden, nachdem er aus Chemikalien 100 Gramm Sprengstoff gemixt hatte. Seinen Freund Marcel S. hatte er beauftragt, eine Rohrbombe zu schweißen. Falk L., Mitglied der NPD-nahen „Kameradschaft Bremen-Nord“, wollte damit ein Asylbewerberheim oder das mehrheitlich von Ausländern bewohnte Hochhaus an der Grohner Düne zerstören – immerhin hatte die Rohrbombe die Sprengkraft einer Handgranate.

Während Falk L. in der Verhandlung im Februar offen zugegeben hatte, dass er die selbstgebastelte Bombe im Freien „ausprobieren“ wollte, hatte die Polizei auf seinem Computer ein „politisches Testament“ gefunden. Darin bekannte er sich zu Hitler und kündigte an, gegen den „Judenstaat“ kämpfen“ zu wollen.

Der Neonazi L. war schon vorher durch Sachbeschädigungen und das Kleben von Plakaten mit dem Gesicht von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß aufgefallen. Gegen das Urteil des Jugendschöffengerichts Blumen-thal hatte Falk L. Revision eingelegt. Seine Strafe sitzt er jetzt im Blockland ab. „Das Urteil ist gerecht“, sagte Staatsanwalt Uwe Picard. ksc

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