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KommentarZum Wahlsieg kotzen

■ Warum es am Beweis gebricht, dass Brechmittel eine Beweislücke füllen

Der erste Brechmitteleinsatz hat nur eines offenbart: Die Beweislücke beim Beleg der Dealerei, auf die sich Justiz- und Innenbehörde beim Absegnen dieser Maßnahme beriefen, besteht nicht. Denn der mutmaßliche Crackhändler konnte in Haft genommen werden, obwohl bei ihm keine Drogen zutage gefördert werden konnten.

Allein die Menge des verschluckten Stoffes sei unklar geblieben, sagt die Staatsanwaltschaft. Nicht aber die Tatsache, dass sich Crack im Magen des Mannes befunden habe. Wenn ein Verdächtiger aber auch ohne genaue Kenntnis der gehandelten Menge dem Richter vorgeführt und arrestiert werden kann – wozu dann Brechmittel?

Vielleicht, um genauere Details zu haben. Um in die Anklageschrift Einzelheiten des Drogenhandels schreiben zu können. Das ist ein legitimes Ermittlungsinteresse. Dafür aber Brechmittel zu verabreichen, ist unverhältnismäßig. Selbst Jus-tiz- und Innenbehörde räumen ein, dass es sich um einen schwerwiegenden körperlichen Eingriff handelt. Und der wurde eben nicht zugelassen, um zu erfahren, ob man einen Dealer wegen des Verkaufs von drei oder nur zwei Gramm anklagen kann. Sondern um überhaupt Täter dingfest machen zu können, die man sonst laufen lassen müsste.

Und dafür reicht es offenbar aus, dass ein Polizist Schluckbewegungen bei einem Tatverdächtigen beobachten konnte. Wie vor der Einführung der Brechmittel eben.

Die dienen nicht der Beweissicherung im Strafprozess, sondern dem rot-grünen Erfolg an der Urne. Zum Wahlsieg kotzen.

Elke Spanner

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