: Keine Werbungskosten
Ein Mietverhältnis zwischen Lebenspartnern ist laut Bundesfinanzhof steuerrechtlich nicht relevant
Vermieter können Aufwendungen, die mit der Wohnungsvermietung zusammenhängen, als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Doch nicht in jedem Fall. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS berichtet von einem Wohnungseigentümer, der die Hälfte seiner Wohnung für 350 Mark im Monat an seine Lebensgefährtin vermietete. Am Jahresende rechnete er die Einnahmen aus der Vermietung und die anteiligen Kosten für die Wohnung gegeneinander auf. Das ergab einen Verlust von 4.000 Mark, die der Vermieter steuerlich als Werbungskosten geltend machen wollte.
Weil das Finanzamt einen Mietvertrag unter Lebensgefährten jedoch in dieser Form nicht akzeptierte, kam es zu einem Rechtsstreit. Die Richter des Bundesfinanzhofes schlossen sich der Meinung des Finanzamtes schließlich an und entschieden, dass ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis zwischen dem Wohnungseigentümer und seiner Freundin nicht bestanden hätte (Az. IX R 100/93). Der Bundesfinanzhof sah in der monatlich gezahlten Miete einen Beitrag zur gemeinsamen Haushaltsführung, da beide in einer Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gelebt hätten, die auch das Wohnen umfasse. TAZ
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