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Klares aus Karlsruhe

■ Bundesrichter billigen Brechmittel nicht

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern klargestellt, dass es Brechmitteleinsätze, wie sie in Hamburg praktiziert werden, niemals gebilligt hat. 1999 hatte das oberste deutsche Gericht zwar in einem Fall festgestellt, dass Brechmittel „in Hinblick auf die Menschenwürde und die Selbstbelas-tungsfreiheit keinen grundsätzlichen verfassungsgerichtlichen Bedenken unterliegt“. Jenseits dieses Grundsatzes aber müssten zunächst medizinische Fragen geklärt werden. Und: Das sage nichts da-rüber aus, „inwieweit eine zwangsweise Verabreichung zulässig ist“.

Die höchste Instanz, die je über einen solchen Fall entschieden hat, ist deshalb das Frankfurter Oberlandesgericht – und das hat das gewaltsame Einflößen 1996 untersagt. Mit der Rechtsstellung eines Beschuldigten sei das unvereinbar.

Unterdessen mehren sich Stimmen, die den sofortigen Stopp dieser Zwangsmaßnahmen fordern. Die Gewerkschaft ver.di hat Bürgermeister Ole von Beust (CDU) aufgefordert, Brechmitteleinsätze sofort auszusetzen. Er nehme es hin, dass „die Senatoren Kusch und Schill Hamburg das Image einer Stadt verpassen, in der man in der Justiz- und Innenpolitik sogar Tote in Kauf nimmt“. Die Maßnahme sei rechtlich unnötig und diene vor allem der Abschreckung durch Todesangst. Die Landesstelle gegen die Suchtgefahren erklärte den Einsatz von Brechmitteln für „in seiner jetzigen Form unverantwortlich“. Auch in der Regierungspartei FDP regt sich Widerstand: Mehrere BezirkspolitikerInnen forderten den Senat auf, „den Brechmitteleinsatz unverzüglich einzustellen“. Sonst „verabschiede man sich von den Grundsätzen der Menschlichkeit und des Rechtsstaates“, hieß es in einer Erklärung. Elke Spanner

Weitere Berichte S. 9 und 12

Demo gegen Brechmittel heute um 15 Uhr, Dammtorbahnhof

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