: Grundlos ungleich
Affäre Hornauer: Senat lässt Opposition in die Akten schauen, aber nicht in alle, wie die SPD moniert
Der Senat habe „was zu verbergen“, mutmaßt Uwe Grund. Anders vermag der SPD-Fraktionschef in der Bürgerschaft es sich nicht zu erklären, warum dem Parlament die Akte Hornauer nur in Teilen zugänglich sein soll. Denn „die Unterlagen über die Vorbereitung der Entscheidungsfindung des Senats“, so teilte Bürgermeister Ole von Beust (CDU) schriftlich mit, würde nicht offengelegt. Das aber, so Grund, seien „die interessanten“.
Am 17. September hatte der Senat beschlossen, den Altonaer Bezirksamtsleiter Uwe Hornauer (SPD) wegen eines „Dienstvergehens von einigem Gewicht“ nicht im Amt zu bestätigen. Denn Hornauer habe in einem Grundstücksgeschäft seiner Freundin Diana H. zu deren Gunsten eingegriffen (taz berichtete mehrfach).
Die Bitte von SPD und GAL in der Bürgerschaft um Akteneinsicht hat der Senat nun entsprochen, aber eben mit Einschränkungen. Die Sozialdemokraten wittern Ungleichbehandlung. In einer Anfrage wollen sie nun erfahren, ob „führende Vertreter der den Senat tragenden Fraktionen“ in die Akten schauen durften. Denn dessen Entscheidung war unstrittig mit den Fraktionschefs von CDU, FDP und Schill abgesprochen.
Und was die dürfen, will die SPD sich nicht grundlos verbieten lassen. smv
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