Arbeitssenatorin drängt Unternehmen: Lehrstellen bleiben leer
Kurz vor dem Start des neuen Ausbildungsjahres sind über 40 Prozent der rund 12.500 Berliner Ausbildungsplätze noch unbesetzt.
Diese Lücke zwischen Angebot und Nachfrage ist laut Breitenbach weiter gewachsen. Die Coronapandemie habe sich unterschiedlich ausgewirkt: Hotellerie- und Gastronomiegewerbe hätten viel weniger bis gar nicht ausbilden können, im Einzelhandel hingegen habe es kaum Einbrüche bei den Ausbildungsplätzen gegeben.
Um ein Fünftel geschrumpft
Nach den Zahlen der Senatorin ist die Zahl der angebotenen Ausbildungsstellen binnen der vergangenen vier Jahre um fast ein Fünftel geschrumpft: Seien es zum Ausbildungsjahr 2017/2018 noch 15.100 Plätze gewesen, so sind es laut Breitenbach aktuell nur noch insgesamt 12.550, von denen wie dargestellt über 40 Prozent noch unbesetzt sind.
Sie wolle mit der Pressekonferenz nach der Senatssitzung „die Gunst der Stunde nutzen“ und an die Unternehmen appellieren, für weitere Ausbildungsplätze zu sorgen, sagte Breitenbach – „geben Sie sich einen Ruck!“. Betriebe, die nicht ausbildeten und damit für Nachwuchs bei dringend benötigten Fachkräften sorgten, würden „an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen“.
Die Präsidentin der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK), Beatrice Kramm, hatte schon vor einer Woche in einem Fazit auf die mehreren tausend noch unbesetzten Ausbildungsplätze verwiesen und intensivere Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten gefordert. „Zusätzlich ist die Politik in der Verantwortung, sich um diejenigen Jugendlichen zu kümmern, die ohne Qualifikation in Helferjobs landen“, sagte Kramm. Dazu verwies Breitenbach auf ein aufgestocktes Förderprogramm.
Unternehmen würden bereits ihren Beitrag leisten, indem sie leistungsschwachen Jugendlichen mit teils erheblichem Aufwand Nachhilfe geben würden. „Die Wirtschaft kann aber nicht alles reparieren, was während der Schullaufbahn versäumt wurde“, sagte die IHK-Präsidentin. Sie verwies auf den öffentlichen Dienst: Auch der kenne „aus gutem Grund Mindestvoraussetzungen für die Einstellung von Auszubildenden“.
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