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Arbeitsrecht für Leh­re­r*in­nenGEW kritisiert Gesetzesnovelle

Die Gewerkschaft befürchtet eine starke Einschränkung der Mitbestimmung von Personalräten. Das sei der falsche Weg zu schnelleren Einstellungen.

Berlin will Verfahren zur Einstellung von Leh­re­r*in­nen beschleunigen – die Gewerkschaft kritisiert die konkreten Pläne Foto: Michael Brandt/dpa

Will der Senat Mitbestimmung einschränken, um Leh­re­r*in­nen künftig schneller einstellen zu können? Das befürchtet aktuell die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Alarmiert ist die GEW wegen einer geplanten Änderung des Personalvertretungsgesetzes sowie eines von der Bildungsverwaltung in Auftrag gegebenen Gutachtens.

Nach der Gesetzesnovelle, die noch vor der Wahl verabschiedet werden soll, hätten die Personalräte nur noch eine Woche Zeit, um Neueinstellungen an Schulen zu prüfen, halb so lange wie bisher. Doch eine Woche sei eindeutig zu kurz, sagt Gökhan Akgün, Landesvorsitzender der GEW. Allein eine Prüfung der Eingruppierung sei langwierig. Schnellere Einstellungsverfahren von Leh­re­r*in­nen würden auf Kosten der Mitbestimmung gehen. Laut der Gewerkschaft liegen Einstellungsverfahren demgegenüber teils sechs bis neun Monate bei der Verwaltung. „Die ist an keiner Stelle an Fristen gebunden“, sagt der GEW-Vorsitzende.

Akgün sagt auch, dass Einstellungen oft fehlerhaft seien. Die Kontrolle durch Personalräte sei deshalb dringend notwendig. „Wer Bürokratieabbau verspricht, aber Mitbestimmung abbaut, löst kein einziges Problem an den Schulen“, sagt Akgün. Der GEW zufolge ist diese Gesetzesänderung nicht mit der Verfassung vereinbar, da sie das Mitbestimmungsrecht stark einschränke.

Wer Bürokratieabbau verspricht, aber Mitbestimmung abbaut, löst kein einziges Problem

Gökhan Akgün, GEW-Landesvorsitzender

Sorge bereitet der GEW im Zusammenhang damit auch der Inhalt einer Expertise zu Maßnahmen, die Einstellungsverfahren an Schulen beschleunigen sollen. Die CDU-geführte Senatsverwaltung für Bildung hatte sie in Auftrag gegeben. Die Vorschläge dienten der „internen Willensbildung“ und würden zunächst intern geprüft, heißt es dort. In der Expertise raten die Gutachter demnach zu Personalräten an Schulen.

Gegen bestehende Strukturen der Mitbestimmung

Auch diese Vorschläge, die der GEW vorliegen, lassen dort die Alarmglocken läuten. Die Vorschläge würden bestehende Strukturen zerschlagen und Mitbestimmung schwächen. Schulpersonalräte würden ein Vielfaches mehr kosten: Aktuell stünden 98 Stellen zur Verfügung, die Kosten dafür liegen bei 7,8 Millionen Euro. Ungleich mehr Schulpersonalräte freizustellen, würde dagegen rund 28 Millionen kosten, denn dafür würden rund 360 Stellen benötigt. Die Kosten lägen insgesamt höher als die vor Kurzem finanzierten Entlastungen für Grundschulen.

Bei der Gewerkschaft kritisieren sie auch, dass die Verwaltung bisher niemanden mit einbezogen habe. „Es ist skandalös, dass ohne GEW hier klammheimlich Maßnahmen vorbereitet wurden, die ganz tief in die Mitbestimmung gehen“, kritisiert Akgün. Auch das Abgeordnetenhaus habe bisher keine offizielle Kenntnis vom Inhalt der Expertise. Die GEW fürchtet auch, dass benachteiligte Schulen damit noch mehr als jetzt unter Bildungsungerechtigkeit leiden würden.

Aus Sicht der GEW setzt die Bildungsverwaltung mit ihren Reformierungsplänen an der falschen Stelle an. „Nicht die Mitbestimmung bremst Verfahren aus, sondern komplizierte Abläufe und fehlende Strukturen“, betont der Vorsitzende Akgün. „Schnelle Einstellungen erreicht man nicht durch weniger Demokratie, sondern durch ausreichend Personal, klare Zuständigkeiten und funktionierende Verfahren“, sagt er und kündigt Widerstand der GEW gegen die Pläne an.

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