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Arbeitslose kriegen 2001 mehr Geld

Das Bundesverfassungsgericht macht’s möglich: Weihnachts- und Urlaubsgeld sollen bei Stütze berücksichtigt werden

BERLIN ap/taz ■ Erwerbslose bekommen im nächsten Jahr wahrscheinlich mehr Geld als bisher. Grund ist eine für Anfang dieser Woche erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, wonach künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden sollten. Das Bundesarbeitsministerium werde haushaltspolitisch auf dieses Urteil reagieren, kündigte dessen Sprecher Klaus Vater an.

Bisher wird das Arbeitslosengeld aufgrund eines so genannten pauschalierten monatlichen Nettolohns berechnet. Wird darauf künftig das Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilig draufgeschlagen, würde sich das Arbeitslosengeld um durchschnittlich 7 Prozent erhöhen, so berichtet der Spiegel. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins würden auch diejenigen von dem Verfassungsgerichtsurteil profitieren, die in der Vergangenheit gegen die Bemessung ihres Arbeitslosengeldes Widerspruch eingelegt oder geklagt haben. Alle anderen Altfälle jedoch sollen leer ausgehen. Für die Neuregelung soll Bundesfinanzminister Eichel laut Spiegel schon fünf Milliarden Mark bereitgestellt haben.

Vor wenigen Tagen hatte das Arbeitsministerium erst bestätigt, dass der staatliche Zuschuss für die Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von 7,75 Milliarden Mark vom nächsten Jahr an entfallen solle. Die Streichung werde möglich, weil sich Konjunktur und Arbeitsmarkt positiv entwickelt hätten. Ursprünglich sollte der Zuschuss erst bis zum Jahr 2003 abgeschafft werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat bereits gegen die Streichung des Bundeszuschusses protestiert. Eine solche Kürzung hätte zur Folge, dass weniger Geld für Beschäftigungsmaßnahmen zur Verfügung stünde, meinte die DGB-Vizevorsitzende Ursula Engelen-Kefer. Das wäre eine Katastrophe für die neuen Bundesländer.

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