Klatsche für die Arbeitgeber

Arbeitsgericht: Streik am Uniklinikum Bonn ist zulässig

Aus Bochum Andreas Wyputta

Im Kampf um mehr Personal und erträgliche Arbeitsbedingungen an den nordrhein-westfälischen Universitätskliniken hat die Arbeitgeberseite eine heftige Niederlage einstecken müssen.

Das Arbeitsgericht Bonn hat am Dienstag einen Eilantrag zurückgewiesen, mit dem der Vorstand der Bonner Unikliniken den Streik der nichtärztlichen Beschäftigten zumindest in der laufenden Woche verbieten lassen wollte. „Wir haben auf ganzer Linie gewonnen“, erklärte der zuständige Verdi-Gewerkschaftssekretär Jan von Hagen auf taz-Nachfrage. An den sechs nordrhein-westfälischen Klinikstandorten Bonn, Köln, Aachen, Düsseldorf, Essen und Münster kämpfen Pfleger:innen, The­ra­peu­t:in­nen wie die Mit­ar­bei­te­r:in­nen von Service-, Reinigungs- und Transportbereichen schon seit dem 4. Mai für einen Tarifvertrag Entlastung (TVE). Dabei fordern sie nicht mehr Geld – sondern schlicht Arbeitsbedingungen, die sie nicht selbst krank machen und eine menschenwürdige Betreuung der Pa­ti­en­t:in­nen sichern sollen. Nach 36 Streiktagen wurde ihnen jedoch nur ein Angebot vorgelegt, wonach lediglich „bettennahe“ Pfle­ge­r:in­nen Unterstützung erhalten sollten.