Anwalt fordert Freiheit für Zschäpe: Keine Beweise
Die Anwälte von Beate Zschäpe wehren sich gegen die Untersuchungshaft ihrer Mandatin. Angeblich gäbe es keine Beweise für eine Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung.
KÖLN/KARLSRUHE dpa | Der Kölner Anwalt Wolfgang Heer hat Beschwerde gegen die Untersuchungshaft seiner Mandantin Beate Zschäpe eingelegt. Zugleich kündigte er an, dass seine Mandantin weiter schweigen werde. "Nach den uns vorliegenden Akten besteht kein dringender Tatverdacht wegen Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung", heißt es in einer am Dienstag veröffentlichen Presseerklärung.
Gleichzeitig kritisierte Heer, dass die Bundesanwaltschaft seinem Büro bislang nur höchst beschränkte Akteneinsicht gewähre. "Akten aus den Mordermittlungen liegen uns überhaupt nicht vor." Vor diesem Hintergrund werde sich Zschäpe weiterhin nicht zu den Vorwürfen äußern.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Dienstag den Eingang der Beschwerde. Sie werde ihre Stellungnahme dazu abgeben, erklärte ein Sprecher. Zugleich wies er die Vorwürfe des Anwaltes zurück. Den Verteidigern lägen alle Unterlagen vor, die ihnen von Gesetzes wegen zustünden.
Zschäpe sitzt seit dem 13. November in Untersuchungshaft. Ihr wird vorgeworfen, mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) gegründet und mehrere Morde und Banküberfälle geplant und begangen zu haben.
Für Anwalt Heer gibt es dafür in den Akten keine Anhaltspunkte. Er finde keinen einzigen Beweis, dass Zschäpe am Aufbau einer terroristischen Vereinigung beteiligt gewesen sei. Vielmehr werde seine Mandantin "von mehreren Zeugen als unauffällige, sympathische und höfliche Person bezeichnet, die niemals eine extremistische politische Meinung äußerte". Auch an der Erstellung des menschenverachtenden Bekennervideos sei sie nach den ihm vorliegenden Unterlagen nicht beteiligt gewesen.
Der Anwalt kritisierte erneut den Umgang der Bundesanwaltschaft mit den Verteidigern der mutmaßlichen Terroristin und ihrer Helfer. "Ein faires und rechtsstaatliches Verfahren wird ihr weiterhin nicht zuteil."
Zudem beschwerte sich Heer über Zschäpes Haftbedingungen. Seine Mandantin sitze in einer Einzelzelle, in der Tag und Nacht das Licht brenne, erzählte er der Nachrichtenagentur dpa. Zur Begründung heiße es, Zschäpe sei suizidgefährdet. "Dafür sehe ich jedoch keine Anzeichen." Die Anstaltsleitung war am Dienstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Leser*innenkommentare
Apollo
Gast
Richtig Dieter.
Die Fluchtgefahr besteht wegen der Schwere der Vorwürfe. Selbst der Ermittlungsrichter (der den Überblick über alle Akten hat) kann nicht mal ansatzweise belastende Beweise entdecken.
Es gibt keine Beweise. Da hat der Anwalt recht.
Kennen Sie welche?
Geben Sie die bitte den Justizbehörden. Und wenn Sie uns daran teilhaben ließen, wären wir Ihnen dankbar.
solange die keinen
Gast
Freispruch wegen Schönheit fordern ist ein faires Verfahren noch möglich.
Die scheinen mir da etwas überfordert,
die wollen sogar mit dem Ostseeurlaub ihrer Mandantin punkten,
müssen da wohl Tat 3 und 5 in Hamburg und Rostock übersehen haben.
dieter
Gast
Das sieht der Ermittlunsgrichter beim BGH anders.
Aufgrund der Schwere der Vorwürfe besteht "automatisch" Fluchtgefahr.
PeterWolf
Gast
@Gregor
Kein Zusammenhang und keine Fluchtgefahr?
Ziemlich waghalsige Behauptung!
Gregor
Gast
Zitat: "Ein faires und rechtsstaatliches Verfahren wird ihr weiterhin nicht zuteil."
Da hat der Anwalt leider Recht. Anklage, Vorverurteilunge durch Politker und Medien erfolgen einem so kaum gesehen ausmaß. Bis heute sind die tatsächlichen Abläufe und Zusammenhänge unbewiesen. Da keine Fluchtgefahr besteht, müßte sie wie viele andere Straftäter frei sein bis ihr wirklich die Teilnahme an den Morden bewiesen ist. Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies alles nicht mehr viel zu tun. Genauso wird bei anderen Straftätern nur gekuschelt und gekuscht, das ziehmliche Gegenteil von diesem Fall.
Die Politiker wollen ja nur von der VS-Mitarbeit bei den Morden ablenken, und die Beate ist das Bauernopfer.