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Anwältin schreibt Buch über NSU-ProzessRassismus? Nur ein Witz

Im NSU-Prosess hat die Anwältin Angela Wierig ihr Mandat verloren, weil sie ihrer Mandantin in den Rücken gefallen ist. Nun verbreitet sie AfD- und Pegida-Botschaften.

Die Hamburger Anwältin Angela Wierig im Jahr 2012 Foto: Ulrike Schmidt

HAMBURG taz | Kurz vor dem Ende des NSU-Hauptverfahrens am Oberlandesgericht München ist für die Hamburger Anwältin Angela Wierig Schluss. Sie hatte die Nebenklage von Ayşen Taşköprü vertreten, der Schwester von Süleyman Taşköprü, der in seinem Bahrenfelder Gemüseladen erschossen worden war. Am 401. Verhandlungstag ist Wierig raus. Ayşen Taşköprü hatte beim Gericht die Entpflichtung ihrer Anwältin beantragt. Wenig später zieht sie ihre Nebenklage sogar zurück, um Wierig sofort vom Verfahren auszuschließen.

„Es ist vorbei. Endlich vorbei. Wierig meldet sich ab. Over and out“, kommentiert die Anwältin diese Entwicklung lapidar in dem Buch „Nazis Inside – 401 Tage NSU-Prozess“, das sie nun vorgelegt hat. Auf 274 Seiten schildert Wierig darin ihre Sicht auf das Verfahren gegen die Hauptbeschuldigte Beate Zschäpe und die Mitangeklagten André Eminger, Ralf Wohlleben, Holger G. und Carsten S. Ab heute ist das Buch im Handel, das sich gegen ihre eigene Mandantin, andere Nebenklage-Anwälte und die Medien richtet.

Schon Wierigs Schlussplädoyer am 12. Dezember vergangenen Jahres hatte eine ähnliche Ausrichtung. Mehr noch, sie versuchte, Wohlleben zu entlasten, der beschuldigt ist, an der Beschaffung einer der Mordwaffen mitgewirkt zu haben. An dem Tag saß ihre Mandantin erschüttert in Saal A 101. „Sie hätte am liebsten schreien wollen, sich aber nicht getraut“, sagt ihre neue Anwältin Gül Pinar.

In ihrem Buch zweifelt Wierig nun erneut an, dass die von Wohlleben mit besorgte Waffe überhaupt eine der Mordwaffen sei. Und sie wirbt um Verständnis für „Wolle“: Für seinen Weg nach rechts macht sie jene verantwortlich, die ihn als „Nazi“ bezeichnet hätten. Sie glaubt ihm, dass er anfänglich keine „politisch gefestigte Meinung“ gehabt habe. „Hören Sie auch die Nachtigall trapsen?“, fragt sie und antwortet: „Wissen Sie, das finde ich geradezu klassisch. Der Junge wird als Nazi beschimpft, rennt auf den Marktplatz, hält dieses Plakat (der NPD, Anmerkung der Red.) hoch und zeigt jedem, der vorbeikommt, dass er ein Nazi ist.“

Auch für die AfD und Pegida bringt Wierig mehr als Verständnis auf: „Nicht nur in diesem Prozess, sondern in ganz Deutschland gilt zweierlei Recht; Meinungsfreiheit für die moralisch überlegene Multikulti-Vegan-Impfverweigerungs-Fraktion; Redeverbot für die Rechten.“ Sie räumt ein: „Angesichts der Flüchtlingswelle“ werde ihr selbst „auch etwas schwummerig“. Was sie für nötig hält, sei nicht in erster Linie Integration: „Kontrolle ist viel wichtiger.“ Aber bitte nicht durch „so einen luschigen Sozialarbeiter“, sondern durch einen „Afghanen, der seit 30 Jahren in Deutschland ist, Kampfsport macht und im Notfall nicht nur eines auf die Fresse androht, sondern auch umsetzt“.

Ich bin der Meinung, dass die politische Aufklärung nicht in den Prozess gehört

Angela Wierig, Rechtsanwältin

Wierig rechnet gegen die seit den 90er-Jahren aus rassistischen Motiven Ermordeten gegen die Toten durch „Ehrenmorde“ auf: „Selbst wenn in diesen 23 Jahren tatsächlich 184 Menschen Opfer rechter Gewalt wurden“, seien in den vergangenen sechs Jahren „165 Menschen im Zusammenhang mit sogenannten ‚Ehrenmorden‘ vom Leben zum Tode befördert“ worden.

Die Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess teilt Wierig „in (mindestens) zwei Gruppen“ ein: „Die einen, die den Staat vor Gericht stellen möchten, und die anderen, die das Verfahren auf die Anklage beschränkt wissen wollen.“ Und sie betont: „Ich gehöre zu Letzteren, da ich der Meinung bin, dass die politische Aufklärung nicht in diesen Prozess gehört.“

Die Bemühungen von Nebenklägern, im Verfahren herauszuarbeiten, ob ein Netzwerk das NSU-Kerntrio unterstützte, wertet sie als Selbstdarstellung der Anwälte. Dass sie damit versucht haben, auch die Frage zu beantworten, wie Täter auf ihre Opfer kamen, blendet Wierig aus. Sie ätzt: „Also leide ich still vor mich hin, wenn die politisch Verletzten in jedem Interview (…) für die ,Nebenklage' sprechen.“

„Das kotzt mich an“

Einen Journalisten führt sie vor. Der Bitte um ein Interview kommt sie mit knappen, schriftlichen Worten nach. Auf die Bitte nach weiteren Ausführungen schreibt sie ihm: „Man ist täglich mit dem institutionellen Rassismus in Deutschland konfrontiert. Die Ermittlungen wurden nicht nur unglaublich schlampig geführt, sondern auch rassistisch und auf dem rechten Auge blind (…). Auch die Bilder der getöteten Opfer ertrage ich nicht mehr professionell, sondern es ist grauenvoll, diese armen Menschen ansehen zu müssen (…).“ Ein ganz anderer Ton als im ursprünglichen Interview. Deshalb fragt der Journalist: „Welche Antworten können zitiert werden?“ Sie antwortet: „Sorry, das ist jetzt bei Ihnen nicht angekommen. Das zweite ist Satire – nach 10 Monaten NSU weiß ich, was die Presse hören möchte … Und das kotzt mich an.“

Und so kotzt sie mal mit Namen, mal ohne über jene Nebenklagevertreter ab, die auf institutionellen Rassismus als Ermittlungsproblem hinweisen. Sie spitzt zu: Wenn man annähme, Enver Şimşek sei einzig deswegen ermordet worden, „weil er Türke war, sind Sie entweder paranoid oder Rassist“.

Ihre Mandantin Ayşen Taşköprü dagegen hatte im Februar 2013 ihre Absage auf eine Einladung des Bundespräsidenten unter anderem mit dem unsensiblen Agieren der Polizei begründet und gefragt: „Wer sind die Leute hinter dem NSU? Warum ausgerechnet mein Bruder? Was hatte der deutsche Staat damit zu tun? Wer hat die Akten vernichtet und warum?“ Ihre Anwältin folgte diesen Fragen nicht.

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17 Kommentare

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  • @SOSO Die Rhetorik hier ist fast schon lustig, man lese das ganze Mal als Selbstoffenbarung (scheint hier zumindest die Intention):

    "Das würde ich sehr gerne" ~ Ich bin aufgeschlossen und diskussionsbereit.

    "Allerdings ... betrifft" ~ Ich wäge ab und respektiere andere.

    "Ich hatte mich ... dezidiert geäußert." ~ Ich bin korrekt.

    "dort durfte ... wird" ~ Ich halte mich genau ans Gesetz.

    "Aber ich möchte ... weiterhin zu schützen." ~ Ich bin rücksichtsvoll und selbstlos und schütze andere.

    etc.

     

    Dass inhaltlich nun aber wirklich gar nichts mit den Sätzen anzufangen ist, mag den Effekt noch verstärken. Und dass auch der Subtext nichts mit dem Thema zu tun hat, passt auch (niemand hatte ihr vorgeworfen, nicht aufgeschlossen oder zu wenig selbstlos zu sein oder sich nicht ans Gesetz zu halten). An welche Bevölkerungsgruppe erinnert mich nur diese Rhetorik...?

     

    Schönes Beispiel, dieser Text!

     

    Für den Fall, dass Frau Wierig hier weiter schreibt, und nur, ums schon vorher gesagt zu haben: Wenns dann irgendwann zu eng wird mit der Verteidigung, kann man ja immer noch behaupten, der Account sei gar nicht von der echten Angela Wierig gewesen...

    • @Soso:

      es ist schon sehr traurig, dass man sich hinter einem Pseudonym "soso", verstecken muss um andere Personen kritisieren zu können. Offenheit und Ehrlichkeit sieht anders aus. Frau Wierig diskutiert jedenfalls mit ihren Klarnamen.

  • @SIRI NIHIL Grundgütiger!

     

    "Allerdings möchte ich nicht öffentlich diskutieren, was Interna betrifft." -- es wurde *kritisiert*, dass sie nur auf Interna (mit dem Autor, nicht mit der ehemaligen Mandantin!) eingehe, und sie sich nicht zu den Vorwürfen (des Autors, nicht der ehemaligen Mandantin!) äußere... Die konkreten Vorwürfe (des Artikels, nicht ihrer ehemaligen Mandantin) hab ich ja weiter unten aufgeführt, vielleicht äußert sich Frau Wierig ja noch.

     

    "Ich kann Ihnen aber so viel dazu sagen, dass der Generalbundesanwalt keinen Grund für eine Entpflichtung sah." -- Ääh... wer hat denn Gegenteiliges behauptet? Und wo war das überhaupt die Frage?

     

    "Im Übrigen sind die Journalisten im Besitz der Prozessakten und könnten daher die Angelegenheit auch ganz anders darstellen..." -- die Prozessakten sind wohl der obskure Kontext, in dem man die Zitate lesen muss? Frau Wierig versucht hier offenbar zu vernebeln und selbstgebastelte Strohmänner zu bekämpfen, um sich gegen die eigentlichen Vorwürfe nicht wehren zu müssen.

  • @ANGELA WIERIG Frau Wierig, diese Argumentation ist sarrazinesk. Zitiert man aus dem Buch, sollen die Zitate aus dem Zusammenhang gerissen sein, fasst man zusammen, hat man das Buch nicht gelesen. So kann man kein Buch besprechen.

     

    Entweder sie liefern selbst Zitate und Verweise auf das Buch, die die Vorwürfe widerlegen und sagen, in welchem Kontext bestimmte Zitate stehen sollen -- oder halt nicht.

     

    Welcher Behauptung im Artikel widersprechen Sie eigentlich?

     

    Dass es "klassisch" sei, wenn Nazis dadurch entstehen, dass Leute ohne "politisch gefestigte Meinung" (will das deplazierte Adverb vor einer hohlen Phrase warnen?) als Nazis bezeichnet werden?

     

    Dass Sie ein "Redeverbot für die Rechten" herbeiphantasieren? In welchem Kontext soll dieses Zitat denn kein Unsinn sein? Und ja, ich verstehe beispielsweise (soll heißen, ich halte es für psychologisch erklärbar), warum manche Menschen das Gefühl haben, bestimmte Dinge nicht sagen zu dürfen (z.B. weil sie bei dieser Gelegenheit eher mit Gegenstandpunkten konfrontiert werden als vor einiger Zeit); wer behauptet, dieses Gefühl entspräche der Realität, hat "mehr als Verständnis". Und wenn dabei Wörter wie "Meinungsfreiheit" und "Redeverbot" von einer Juristin verwendet werden, macht das die Sache nicht besser. (Achtung, mit "nicht besser" will ich höchst subtil "schlechter" suggerieren!)

     

    Dass Sie "Opfer rechter Gewalt" mit "sogenannten 'Ehrenmorden'" aufrechnen?

     

    Dass Sie die Nebenklageanwälte in zwei Gruppen teilen? Und der einen Gruppe Selbstdarstellung unterstellen? (Warum ist das eigentlich relevant?)

     

    Dass Sie einen Journalisten vorführen?

     

    "Wenn man annähme, Enver Şimşek sei einzig deswegen ermordet worden, „weil er Türke war, sind Sie entweder paranoid oder Rassist“." -- steht da nicht drin, in Ihrem Buch? Und aus welchen Gründen soll er denn sonst ermordet worden sein?

    • @Soso:

      Buch richtig gelesen? Frau Wierig hat m.E. lediglich Verständnis aufzeigen wollen für die zunächst in die falsche Richtung verlaufenden polizeilichen Ermittlungen. Nicht mehr und nicht wenige. Das Buch ist sehr gut geschrieben, mir einer Portion Humor, Sarkasmus und aufzeigen von Nebenkriegsschauplätzen, die rund um den Prozess halt so passieren. Sie hat auch deutlich gemacht, dass man mit den Rechten sprechen sollte und diese nicht vorzuverurteilen. Ich finde es gut, dass Sie nicht wie andere die Szeneanwälte hat links liegen lassen. Ich die "Glatze" und RAin Schneider live erlebt. Bin auch dem RA Stahl begegnet. Ich bin überzeugt mit Ersteren kann man bestimmt einen netten und fröhlichen Abend verleben. Vorausgesetzt man geht ohne Vorbehalte an die Sache

  • Frau Wierig, schade, dass Sie sich in Ihrer Antwort ausschließlich auf Interna mit dem Autor beziehen und nicht eine Klarstellung zu bestimmten punkten liefern, das wäre evtl interessant gewesen. Würden Sie dies nachholen?

    • @siri nihil:

      Das würde ich sehr gerne. Allerdings möchte ich nicht öffentlich diskutieren, was Interna betrifft. Ich hatte mich zu den Vorwürfen meiner ehemaligen Mandantin im Rahmen des Prozesses dezidiert geäußert - dort durfte ich es, weil die Schweigepflicht des Anwaltes dort endet, wo er persönlich diffamiert wird. Aber ich möchte das nicht öffentlich machen - nicht aus Selbstschutz, sondern um die Mandantin, die ich sechs Jahre lang aus der Presse herausgehalten habe, weiterhin zu schützen. Ich kann Ihnen aber so viel dazu sagen, dass der Generalbundesanwalt keinen Grund für eine Entpflichtung sah. Wahrscheinlich hätte das Gericht dem zugestimmt; durch die Rücknahme der Nebenklage wurde diese Entscheidung verhindert.

      Im Übrigen sind die Journalisten im Besitz der Prozessakten und könnten daher die Angelegenheit auch ganz anders darstellen... Wollen sie aber nicht - wer nicht links ist, muss rechts sein. Tatsächlich bin ich durch und durch liberal. Und habe mich mit einer Beweiskette befasst und nicht irgendjemanden "in Schutz genommen". Wir waren vor dem OLG und nicht in der Sandkiste...

      Aber das Thema ist eben wirklich zu komplex, um ihm in einem kurzen Artikel gerecht zu werden. Nur vertrete ich die Meinung, dass man dann eben auf die verkürzte Version aus Fairnessgründen verzichten sollte.

  • Durch seine berühmt gewordenen Beschlüsse vom 14.07.1987 (BVerfGE 76, 171 ff. = NJW 1988, 191 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht - in Abkehr von seiner bis dahin praktizierten Rechtsprechung - die anwaltlichen Standesrichtlinien verändert.

     

    Als Konsequenz der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts wurde am 02.09.1994 das „Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte“ verabschiedet.

    Der Gesetzgeber sah sich veranlasst, die wichtigsten Berufspflichten des

    Rechtsanwalts eingehender als bisher zu normieren und im Gesetz, also der

    Bundesrechtsanwaltsordnung selbst zu verankern. Dies geschah in § 43a und § 43b

    BRAO.

     

    § 43a BRAO legt die „Grundpflichten des Rechtsanwalts“ fest, als da sind:

     

    •Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.

     

    •Der Rechtsanwalt ist zur VERSCHWIEGENHEIT verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

     

    •Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht UNSÄCHLICH verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die BEWUSSTE VERBREITUNG VON UNWAHRHEITEN oder solche HERABSETZENDEN ÄU?ERUNGEN handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben.

     

    •Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.

    http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/berufsrecht/grundsatzfragen/

  • Die Überwachung der anwaltlichen Berufspflichten obliegt den die Berufsaufsicht führenden Rechtsanwaltskammern und den Anwaltsgerichten.

    Im engeren Sinn ist sie Aufgabe der Anwaltskammern, denen der Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt hat, aufsichtsführend darüber zu wachen und dafür Sorge zu tragen, dass die Anwälte die ihnen obliegenden Berufspflichten auch tatsächlich korrekt erfüllen. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht werden zu können, musste den Rechtsanwaltskammern vom Gesetzgeber die Befugnis verliehen werden, ihre Überwachungspflicht und ihr Überwachungsrecht gegenüber ihren Mitgliedern durchsetzen zu können.

    http://www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de/berufsrecht/grundsatzfragen/

  • Mit einer solch widerwärtigen, realitätsverleugnenden Gesinnung ist diese Person ein Fall für die Rechtsanwaltskammer.

    • @Yorick:

      Die Rechtsanwaltskammer ist leider ein zahnloser Tiger!

  • Jeder, der die 70iger erleben durfte hat noch in Erinnerung, was die RAF-Anwälte oder Heinrich Böll oder sonstwer erleiden durfte, der eine Erklärung zur Situation der RAF abgab oder auch nur die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen einforderte.

    Leute wie diese "Anwältin" hatten nicht einmal in der DDR unter einem Redeverbot zu leiden, und heute sehen sie sich zurecht unmittelbar vor der erneuten Machtergreifung weil die einzigen, die es verhindern könnten nicht Schwein genug sind, die Herausforderung wirklich mit allen verfügbaren Mitteln anzunehmen.

  • Lieber Andreas,

     

    etwas kurz gegriffen, oder? Das Thema ist halt sehr komplex und aus dem Zusammenhang gegriffene Zitate lesen sich mit Kontext ganz anders als ohne... Im Übrigen ist Dir ein Recherche-Fehler unterlaufen: Frau Pinar war niemals Anwältin meiner ehemaligen Mandantin. Die Süddeutsche hat das falsch berichtet und trotz besseren Wissens keine Veranlassung gesehen, diese Falschmeldung zu revidieren. Klingt aber gut - kann man dann ja mal nehmen.

    Ich finde es ebenso kurz gegriffen, alles, was nicht links ist, in die rechte Schublade zu packen. Da Du mich kennst, hättest Du es besser wissen können. Aber dann wären diese schönen suggestiven Bemerkungen natürlich nicht möglich gewesen. Was ist denn "mehr als Verständnis"? Sympathie? Gib es zu - Du hast mein Buch nicht gelesen.

     

    Beste Grüße

    Angela Wierig

    • @Angela Wierig:

      Wenn man ganz streng nimmt, dann ist das Buch Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland „links“. Und wenn wir den Inhalt nur kurz greifen und uns nur auf die Grundrechte beschränken, dann ist dieses Buch „sehr links“. Unsere Vorgeschichte und die des Grundgesetzes zwingen uns, alle Menschen in Deutschland, dazu, „rechte Sachverhalte besonders kritisch zu bewerten, damit unsere Prüfung und Kontrolle nicht zu kurz ausfallen.

       

      Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu „rechten“ Parteien oder Sachverhalten geschehen unter Berücksichtigung des besonderen Kontextes, nämlich der NS-Vergangenheit.

  • „Nicht nur in diesem Prozess, sondern in ganz Deutschland gilt zweierlei Recht; Meinungsfreiheit für die moralisch überlegene Multikulti-Vegan-Impfverweigerungs-Fraktion; Redeverbot für die Rechten.“

     

    Der Klassiker - Darf ein Buch veröffentlichen, wird in Zeitungen zitiert. Aber "Redeverbot".

     

    Nein, Sie haben kein Redeverbot. Aber wenn ich der Meinung bin, Sie reden Unfug, dann soll ich gefälligst die Klappe halten.

  • Eigentlich nicht überraschend:

    Frau Wierig jammerte bereits vor fast zwei Jahren, dass sie in einem "dummen Zufall [...] in das NSU-Verfahren gerutscht" sei. Vom Instrument der Nebenklage sei sie ohnehin "kein großer Fan". https://kursbuch.online/angela-wierig-nazis-in-sicht/

     

    Jeder normale Angestellte müsste bei so einer öffentlich verkündeten gelangweilten, desinteressierten Berufsauffassung zurecht mit Abmahnung oder Kündigung rechnen.

    • @Linksman:

      Was man in dem link von ihr lesen kann, hört sich erst mal nicht rechts an, ich lese allerdings auch heute das erste mal von ihr und über sie.