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Anwälte im NSU-ProzessDrei für Zschäpe

Heer, Stahl und Sturm: Die Anwälte von Beate Zschäpe werden beim NSU-Prozess die Indizienkette der Anklage infrage stellen.

Die Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe: Stahl, Sturm und Heer. Bild: reuters

BERLIN taz | In den letzten Monaten sah man Anja Sturm und Wolfgang Heer, zwei der drei Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe, immer wieder im Europasaal des Bundestags. Sie lauschten dort den Zeugen im NSU-Untersuchungsausschuss, tippten eifrig auf dem Laptop mit. Alles Teil der Vorbereitung auf den großen Prozess.

Keine Frage: Es wird auch für die beiden Strafverteidiger und den dritten in ihrem Team, Wolfgang Stahl, der wichtigste Prozess ihres bisherigen Lebens. Alle drei sind sie einigermaßen junge, ambitionierte Anwälte, die nicht im Geringsten im Verdacht stehen, Rechte-Szene-Verteidiger zu sein. Ihnen geht es um die Prinzipien des Rechtsstaats. Und – natürlich – nebenbei auch um die eigene Anwaltskarriere.

Die drei Zschäpe-Verteidiger werden im NSU-Prozess die von der Anklage dargelegte Indizienkette infrage stellen und vor allem den Vorwurf der Mittäterschaft Zschäpes bei den Morden der Terrorzelle anzweifeln. „Es handelt sich um eine Maximalanklage, der wir jedoch entgegentreten“, sagte Anja Sturm im Vorfeld des Prozesses der taz. „Der Generalbundesanwalt unterstellt unserer Mandantin, an den mutmaßlich durch Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangenen Taten beteiligt gewesen zu sein, ohne dass er dafür einen Beweis in den Händen hält.“ Man wird sehen.

Nach Auffliegen des NSU hatten zunächst nur Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl das Zschäpe-Mandat; allein diese Namenskombi hatte in der Öffentlichkeit schon für Erheiterung gesorgt. Doch als dann noch Anja Sturm dazu kam, tobte im Internet der Witzstorm. Doch auch der ist inzwischen abgeebbt.

Erleichterter Zugang zu Zschäpe

Auch abgesehen vom Namen ergibt es Sinn, dass Anja Sturm in dem Verteidigerteam dabei ist: Sie kennt Manfred Götzl, den schwer berechenbaren Vorsitzenden Richter im NSU-Verfahren, aus einem großen Islamistenprozess in München. Und sie ist eine Frau, was den Zugang zu Zschäpe vermutlich erleichtert.

Auf die Frage, warum sie eine mutmaßliche Neonazi-Terroristin verteidige, antwortet Anwältin Anja Sturm: „Ich bin Strafverteidigerin. Es ist mein Beruf, Menschen, denen gegenüber auch schwerste Tatvorwürfe erhoben werden, zu verteidigen, ihnen zur Seite zu stehen.“

Gleichwohl bekam sie vor wenigen Wochen ausgerechnet von Anwaltskollegen einen Dämpfer verpasst. Sturm wollte sich in den Vorstand der Vereinigung Berliner Strafverteidiger wählen lassen – und fiel knapp durch. Eine Zschäpe-Verteidigerin an ihrer Spitze empfanden manche dann doch als falsches Signal.

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45 Kommentare

 / 
  • I
    Irmi

    14.05.2013 18:46 UHR

    von diana dyba:

    mich würde interessieren, wieso sich Frau Zschäpe 3 Anwälte leisten kann. Wie bezahlt sie die?

     

    Diese 3 Anwälte, die Gerichtskosten, den Knast zahlen die Steuerzahler.

  • C
    Chillmeester

    Otto Schily war doch auch RAF-Anwalt und verteidigte Terroristen!?

  • W
    Wolfgang

    "Glauben sie an einen Gott?"

    "Nein!"

    "Glauben sie an die Justiz?"

    "Warum wiederholen sie die Frage?"

  • L
    LennoxPress

    @ Diana: Die Strafprozessordnung sieht vor, dass dem Angeklagten dann ein Verteidiger kostenlos als Rechtsbeistand zu Verfügung steht, wenn für diesem viel auf dem Spiel steht. Hier hat Frau Zschäpe eine lebenslange Freiheitsstrafe zu erwarten und eine darauffolgende Sicherungsverwahrung. Grundsätzlich wird nur ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, der auch nach der Vergütungsordnung nicht so viel verdient. Die anderen beiden Anwälte arbeiten mit dem Pflichverteidiger zusammen, da es ein Fall mit besonders öffentlichen Aufsehen ist. Wenn die das ordentlich durchboxen, dann haben sie bald einen riesigen Stamm an Mandanten. Konkurrenz ist ja bei Anwälten groß. Zudem haben sie die Chance einen historischen Prozess mitzugestalten, eine Chance die sich gerade den freiheitlich orientierten Anwälten nicht so schnell noch mal ergibt. Deswegen muss sich ein Schwerverbrecher nie Sorgen machen, dass er nicht vertreten wird. Wie sich die beiden Anwälte finanzieren, kann man nicht sagen. Sie sind ja beide in einer Kanzlei tätig, so dass sie von der auch ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ironischerweise könnte man es sogar als "Pro-Bono"-Vetretung bezeichnen. Ist ein wenig viel des guten, aber besser kann ich es jetzt auch nicht erklären.

  • DD
    diana dyba

    mich würde interessieren, wieso sich Frau Zschäpe 3 Anwälte leisten kann. Wie bezahlt sie die?

  • V
    viccy

    @ Eddy Edmund

    Nebenkläger sind eine Art "private Kontrolle" der Arbeit der Staatsanwaltschaft, ja. Und die Nebenkläger können auch eigene Anträge stellen, z.B. auch solche, die einen späteren (!) Zivilprozess vorbereiten sollen. So kann z.B. in einem Strafprozess auf Antrag festgestellt werden, dass der Angeklagte dem Opfer zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dann wird in einem späteren Prozess vor dem Zivilgericht "nur" noch um die Höhe gestritten werden müssen. Unterm Strich erspart das eine Menge Arbeit und Nervenkrieg für alle Beteiligten (außer für die Strafgerichte, die dann erst mal mehr zu tun haben ;-)) und wird noch viel zu wenig gemacht.

  • EE
    Eddy Edmund

    Ich frage mich welche Rolle eigentlich Opferanwaelte spielen...eine Art zweite Staatsanwaltschaft oder was?!Der Sinn erschliesst sich vielleicht nach Schuldfeststellung in einem Zivilprozess wo es ggf. um Profit,Entschaedigung fuer den Verlust geht...Aber was genau ist die Funktion in einem Strafprozess - wo auf der Waage der Justiz ist die

    Schale fuer Opferanwaelte oder z.b. Nebenklaeger? ! Nebenklaeger auch ein komischer Begriff im "Recht": der Staatsanwalt klagt an, ,der Verteidiger verteidigt, ,der Richter entscheidet....und der Nebenklaeger- ist es sein Job

    "mehr zu klagen" falls ihm der Staatsanwalt "zu wenig klagt",oder ist er

    HIWI der Staatsanwaltschaft oder gar des Richters wenn es zu guenstig fuer die Verteidigung laeuft? ! Die Opfervertretung uebernimmt doch eigentlich schon die klagende Staatsanwaltschaft...

  • V
    viccy

    @ Detlev II

    Wäre ich Zschäpe, würde ich auch den Mund halten. Ein ungeschliffener Nebensatz und *zack* hab ich einen Tötungsvorsatz gestanden - jedenfalls, wenn man den Satz, z.B. vor dem Hintergrund der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, entsprechend deuten will.

     

    Der Staat muss die Schuld nachweisen, nicht der Angeklagte seine Unschuld. Ob das, was bisher vorliegt, für mittäterschaftlichen Mord und lebenslange Freiheitsstrafe ausreicht, wird man sehen. Zu dieser - entscheidenden - Frage würde ich gerne nochmals auf den Artikel "Wenig in der Hand" von Christian Rath verweisen.

     

    @ von kein Fußbreit den Faschisten von rechts und links

     

    Naja, der eine verteidigt keine "Kinderschänder", der andere keine "Mörder" und manche verteidigen halt alles und jeden. Und jeder hat dafür seine jeweiligen Gründe. Die Frage finde ich jetzt nicht so ... faschistisch. :-)

  • V
    Vici

    @Prozessbeobachterin

     

    "Kein Gericht würde in diesem Verfahren die Garantien des Rechtsstaats nicht beachten, zu groß wäre die Gefahr eines Revisionsgrundes."

     

    Zu spät... § 160 Stpo wurde vernachlässigt:

     

    Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

     

    oder § 163 (2) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes übersenden ihre Verhandlungen ohne Verzug(!) der Staatsanwaltschaft.

     

    (4) Bei der ersten Vernehmung des Beschuldigten durch Beamte des Polizeidienstes ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zur Last gelegt wird.

    Ob das so geschehen ist darf bezweifelt werden...

     

    § 301

    Jedes von der Staatsanwaltschaft eingelegte Rechtsmittel hat die Wirkung, daß die angefochtene Entscheidung auch zugunsten des Beschuldigten abgeändert oder aufgehoben werden kann.

    feuerfeste DVD sag ich nur...

     

    Böe, Blech und Einzelkäfer müssen sich schon echt Mühe geben um da keine Freispruch in erster Instanz (oder eine Revision) rauszuholen.

     

    Es tut mir leid für die Opfer, das es so ein Prozess wird und kein der Wahrheit zuträglicher.

     

    Vici

  • KF
    kein Fußbreit den Faschisten von rechts und links

    "Auf die Frage, warum sie eine mutmaßliche Neonazi-Terroristin verteidige..."

     

    Wenn die tazler hier mal das Sagen haben, dann Goodbye Rechtsstaat.

  • BG
    Bernd Goldammer

    Diese drei Anwälte helfen uns mehr, als es einige Wirrköpfe in diesem Forum überblicken können. Um ihre Mandantin gut verteidigen zu können, werden sie auch an der Erklärung mitwirken, wie es zu all den Verbrechen kommen konnte. Ich will, das Beate Zschäpe für ihren beweisbaren Schuldanteil einstehen muss. Noch wichtiger ist: Wie verhindern wir eine zweite Katastrophe dieser Art?

  • V
    viccy

    @ Doppeldecker

    Gewiss mag es Unrecht geben in Deutschland. Aber in Bezug auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers in den (vielen) Fällen des § 140 StPO sehe ich ein solches Unrecht nicht. Im Gegenteil.

  • K
    kessy

    ich stimme maudit zu.... wenn man das heldenhafte glamour-photo in der taz oder die die z. angrinsenden verteidiger im spiegel anschaut, denkt man doch, dass die rechte szene, muffig in den 80ern im osten gestartet, heute ganz neoliberal in schickem blazer in der bürgerlichen mitte angekommen ist... wenn so ein prozeß ein karriere-vehikel für junge rae (waren die in einer schlagenden verbindung?) sein kann, dürfte man ja auch nichts dagegen haben, wenn rechte modemarken die z. jetzt als testimonial einsetzen würden, wegen ihrer "medienwirksamen popularität".

     

    z. sieht gar nicht aus, als würde sie sich umbringen wollen, vielleicht sind ihr schon biographie- und filmangebote in die zelle geflattert. und durch ihr schweigen pokert sie um eine höheren preis.

     

    pflichtverteidigung? rechtsstaatlichkeit? die anwälte arbeiten sicher schon verträge mit buchverlagen aus... da wünscht man sich auch so einen whistleblower wie bei bushido...

  • DI
    Detlev II

    @viccy

    War Beate Zschäpe Teil einer Terrororganisation - oder nicht?

     

    Wenn sie es nicht gewesen ist, dann wäre ihre Position wohl deutlich einfacher. Klar, meine Sympathie gilt den Angehörigen der Opfer. Aber darum geht es tatsächlich nicht, sondern darum, was hat sie getan, in welchem Zusammenhang stand sie zu den anderen Beteiligten. Dass dort eine Mordserie, ein Bombenattentat und andere Delikte aufgeklärt werden müssen, das ist doch die Ausgangslage. Und wenn die Angeklagte jetzt schweigt, nachdem sie das Bekennervideo noch eigenhändig an zahlreiche Medien und Institutionen abschickte, dann muss sie da erst mal plausibel rauskommen.

  • T
    Torsten

    @ Sabine:

     

    Wahnsinn, so schnell wird für dich ein Mensch sympatisch ?

    Egal, was er gemacht hat ?

    Respekt......aber mit solch einer Einstellung wird man für Seelenfänger

    ein leichtes und dankbares Opfer !

  • A
    Aachener

    Die Anwälte haben Recht. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Beweis. Die Beweise wurden schon von Sicherheitsbehörden sorgfältig vernichtet.

  • TM
    this machine

    @Besucher

     

    Nein. Der Angeklagte hat ein Mitspracherecht. In § 142 (1) StPO heißt es:

     

    "Vor der Bestellung eines Verteidigers soll dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen. Der Vorsitzende bestellt diesen, wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht."

  • TM
    this machine

    @eksom

     

    Der Pflichtverteidiger wird vom Gericht bestellt und macht seinen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse geltend. Bezahlt werden die Anwälte also von unseren Steuergeldern.

  • E
    eksom

    Wer bezahlt die drei Anwälte von Zschäpe wäre doch die angebrachtere Frage, oder?

     

    Entweder hat die Damen viel Geld (woher auch immer!?), oder reiche Sponsoren!

     

    Drei Anwälte für eine NSU-Terroristin?

  • D
    Doppeldecker

    @viccy

    Natürlich haben Angeklagte viele Rechte, aber wer sie in Anspruch nehmen will, muss oft erst die BRD wegen Menschenrechtsverletzungen verklagen. Gerade Angeklagten ohne Anwalt wird oft jedes Recht strikt verweigert. Es gibt da unzählige Fälle und gute Bücher von Anwälten dazu.

  • N
    neubau

    Zschäpe wird verteidigt, weil das im Rechtsstaat so ist. Aufgabe des Verteidigers, gerade eines Pflichtverteidigers, ist immer, seinem Mandanten die geringstmögliche Strafe zu ermöglichen und alle dafür geeigneten juristischen Mittel zu finden.

     

    Dass Recht und gefühlte "Gerechtigkeit" bei solchen Prozessen auseinander gehen, ist eine vom Rechtsstaat unabhängige Sichtweise. Ich würde Frau Zschäpe am liebsten an ihrem eigenen Weltbild verrecken lassen. Da das aber nicht geht und nicht rechtens ist, hoffe ich einfach auf die Verurteilung wegen Mordes und Gründung einer terroristischen Vereinigung. Und darauf, dass die "menschlich sympathische" (bei dieser Aussage will man doch kotzen!) mutmaßliche Mörderin irgendwann zur Einsicht kommt, dass ihre Gedankenwelt menschenverachtend und somit moralisch falsch ist.

  • B
    Besucher

    Pflichtverteidiger werden nicht von den Angeklagten ausgesucht. Nach § 142 StPO trifft der Vorsitzende des Gerichts die Auswahl. Und noch etwas: Der vom Gericht zum Pflichtverteidiger bestellte Anwalt muss die Verteidigung übernehmen.

  • HD
    hans dieter

    @Markus Müller

    Dummschwätzer, es kommt auf die fachliche Qualität der Anwälte an und nicht auf deren Familiennamen. Kopfschüttel...

  • MM
    Markus Müller

    Waren denn keine Anwälte zu finden,die Sieg oder Heil heißen?

  • B
    bjrn

    Hat sie ihre Anwälte dem Namen nach ausgesucht?

  • F
    FaktenStattFiktion

    Wenn schon die taz von Indizien- statt Beweiskette spricht, das zeigt dies überdeutlich wie dürftig die Anklage aufgestellt ist. Sicher ist Frau Zschâpe die Verurteilung wohl trotzdem, oder?

  • CN
    Carsten Neumann

    An alle, die sich darüber mokieren, dass es doch tatsächlich Anwälte gibt, die sich der Angeklagten Beate Z. als Pflichtverteidiger beiordnen lassen, eine kleine Lektion aus der Geschichte:

     

    Am 5. März 1770 ereignete sich in Boston, Mass., das sog. Boston Massacre, als 8 britische Soldaten in eine Menschenmenge feuerten und sechs Passanten töteten. Der Fall erregte damals stark die amerikanische Öffentlichkeit, die die Soldaten für schudige Mörder hielt. Es gab einen Prozess, in dem die Soldaten des Mordes angeklagt wurden. Ihre Verteidigung übernahm der spätere US-Präsident John Adams, der deswegen stark angefeindet wurde. Er erreichte, dass 6 der angeklagten Soldaten freigesprochen und die beiden übrigen nur wegen Totschlags schuldig gesprochen wurden. Adams bemerkte zu dem Prozess:

     

    "The Part I took in Defence of Cptn. Preston and the Soldiers, procured me Anxiety, and Obloquy enough. It was, however, one of the most gallant, generous, manly and disinterested Actions of my whole Life, and one of the best Pieces of Service I ever rendered my Country. Judgment of Death against those Soldiers would have been as foul a Stain upon this Country as the Executions of the Quakers or Witches, anciently. As the Evidence was, the Verdict of the Jury was exactly right."

     

    Dies beschreibt in vorzüglicher Weise das Berufsethos eines Verteidigers: Jede® Angeklagte, der (oder die) eines Kapitalverbrechens beschuldigt wird, hat Anspruch auf einen Verteidiger. Er darf sich hierbei von der öffentlichen Meinung nicht beeinflussen lassen.

  • U
    unrechtsstaat

    3 Anwälte kassieren auf Kosten der kleinen Steuerzahler wieder einmal ab. Was ein parasitäres Juristengesindel! Ein Anwalt und gut ist wie bei jedem anderen, der nicht selber zahlen kann.

  • IF
    ich fass es nicht

    TAZ! Was ist aus Euch geworden? Wie sollen die Anwälte denn bitte heißen damit Sie bei Euch Gnade finden? "Einzelkämpfer", "Brise" und "Papier"? Und das die Wahl in einer Kammer von der Mandatierung abhängt dürfte gelinde gesagt ein ordentlicher Bullshit sein. Seid so nett und bleibt so sachlch-neutral-kritisch wie ihr das früher wart und nicht so verbohrt-krampfhaft-idologisch wie in der letzten zeit. Was soll der mit der Z.? Nichts ist bekannt und keiner weiß, was wirklich los war. Also bitte gilt auch für eine angebliche rechte Terroristin das Rechtsstaatsprinzip nebst Unschuldsvermutung. Habt ihr bei linken Hau-Drauf-Heißspornen ja auch kein Problem mit.

  • PS
    Peter Schwanen

    Wie wäre es mal mit einem ähnlich peinlichen Artikel über die Anwälte von RAF- oder anderen linken Terroristen? Mal was neues, bitte!

  • A
    Anti

    @Sabine

    Beate findet dich bestimmt auch sympathisch! Schreib ihr doch mal!

  • P
    Prozessbeobachterin

    Drei junge Menschen, die sich als lächelnde Top-Anwälte fotografieren lassen.

    Diese Selbstdarstellung passt nicht zu solch einem Strafverfahren und wirkt voll daneben.

    Bei diesem Prozess werden sich noch einige juristisch gesehen blutige Nasen holen. Diese Anwälte sehen in dem hässlichen Fall eine Chance für einen Karrieresprung und für Strafverteidigerrenommée. Es wirkt gekünstelt, wenn die Verteidigung des Rechtsstaats als Hauptantrieb vorschgeschoben wird. Kein Gericht würde in diesem Verfahren die Garantien des Rechtsstaats nicht beachten, zu groß wäre die Gefahr eines Revisionsgrundes. Die drei Anwälte haben wahrscheinlich sonst keine Chance, einen richtig fetten Fall an Land zu ziehen. Denn das tun andere. Diese wollten sich aber nicht dieses Falles annehmen, um ihr Renommée nicht zu bekleckern. Deshalb machen unsere jungen Haudegen einen auf Rechtsstaat und so, es wird ihnen letztlich aber doch nur um die Option von Erlangung eines bestimmten Renommées gegangen sein. Das werden sie knicken müssen.

  • D
    D.J.

    Ich hoffe sehr, dass die Angeklagte aussagen wird. Was auch immer dabei rauskommt - anders wird dieser Wahnsinn wohl nicht aufzuarbeiten sein. Mögen sich die Verschwörungstheorien bestätigen oder auch nicht (was nicht heiß, dass ich mir gänzlich sicher bin, dass wir weiterkommen, wenn sie aussagt). Freilich weiß ich, dass sowohl manch rechter als auch linker Spinner (unbewusst?) hofft, es wird nie eine tatsächliche Aufklärung geben, sodass man sein ganz eigenes Süpplein kochen kann.

  • N
    Norman

    Auch wenn es schwerfällt, aber das Recht auf Strafverteidigung ist einer der besseren Werte die zu dem System gehören, gegen dass Frau Schäpe wohl geholfen hat zu bomben und zu morden.

    Dieses Recht wird wertlos, wenn eine Angeklagte keine Chance hat fähige Verteidigung zu Gewinnen. Also muss es jemand übernehmen.

    Für die Verteidiger ist das ihre täglich Arbeit, und, ich weiss nicht wie das bei euch ist, aber ich gehe auch (aber nicht nur) aus wirtschaftlichen Motiven arbeiten.

    Für Selbstständige(Anwälte)ist Bekanntheit bares Geld. Ausserdem ist es ein fachlich bestimmt sehr interessanter Fall.

     

    Natürlich gibt es ethische Grenzen der Verteidigung, ob diese überschritten werden muss der Prozess zeigen. Den Befangenheitsantrag zu Beginn fand ich im Prinzip gerechtfertigt.

     

    tl,dr, Jeder Mensch hat das Recht auf Strafverteidigung, und die Anwälte arbeiten einfach.

  • H
    Hallo!

    Es wird nicht nur bei taz-Lesern ja wohl klar eine Mehrheit geben, denen die Beteiligung Tschäpes klar ist. Erschreckend finde ich die Kopf-ab-Mentalität von Leuten denen sonst bei RAF-Mittätern zurecht der Rechtstaat und eine klare Unterscheidung zwischen Ablehnung der Tat und rechtstaatlichem Vorgehen wichtig war und ist. Die Menschen welche als Pflichtverteidiger genau dafür sorgen nun plattmachen zu wollen ist gefährlicheicher als es die NSU für eine freie Gesellschft je war. Was Tschäpe wusste, woran sie beteiligt war und wofür sie bestraft werden wird ist eine Sache des Gerichts. Das wird von deutschen Politikern, deutschen Medien, türkischen Politikern und türkischen Medien praktisch ausgeschaltet. Weil der Prozess nicht im Fußballstadion, nicht am Marktplatz von Ankara und vor allem ohne Henkersbeil auf dem Richtertisch stattfindet. Für mich soll Tschäpe verrotten aber nicht für 10 Morde bei denen sie nicht wie bei allen Morden üblich selbst gemordet hat und wenn dann so wie alle andern Mörder auch. Gerade wird das Tottreten vom Alex verhandelt. Anklage lautet nicht auf Mord. In Kirchweyhe auch nicht. Bei den etwa 7500 Morden von Türken an Deutschen in der Zeit der NSU-Morde lautet die Anklage zu 99% ebenfalls nicht Mord. Eventuell zurecht. Allerdings nehmen die Menschen den Unterschied stark wahr und was daraus entsteht ist die Saat für das Kopf-ab von morgen. Das wird nicht für ewig von eher linken Medien begleitet. Geht mal richtig online und sehr euch Debatten von 20-jährigen an. Da klingt 1968 mal andersherum und teils zurecht.

  • V
    viccy

    @ Helmut

     

    "Ohne Anwalt ist man bei Prozessen im oder gegen den sogenannten Rechtsstaat ohne Chance"

     

    Deshalb wird auch von Gesetzes wegen (§ 140 StPO) jedem Angeklagten ein Verteidiger beigeordnet, wenn es um ein Verfahren vor dem LAndgericht geht oder auch vor dem Amtsgericht, wenn der Angeklagte wegen eines Verbrechens vor Gericht steht (z.B. Raub oder schwere Körperverletzung oder räuberische Erpressung) oder auch, wenn mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe zu erwarten ist.

     

    Und wenn der Angeklagte keine Kolhe für einen Verteidiger hat, bekommt er einen spendiert. Und da sind durchaus richtig gute und engagierte Leute unter den Pflichtverteidigern dabei, nicht nur lauter Nieten.

     

    Soooo übel läuft das doch gar nicht in unserem "sogenannten Rechtsstaat".

  • V
    viccy

    @ Detlev

     

    "Damit wird Beate Zschäpe grundsätzlich den Prozess so betrachten, dass ihr außer schwerer Brandstiftung und ein paar weitere Bagatelldilekte praktisch nichts nachzuweisen ist."

     

    Das wird sie natürlich hoffen; jeder Angeklagte hofft doch darauf, dass ihm möglichst wenig nachzuweisen ist. Ob aber gerade aus ihrem Schweigen auf eine gefühlte Sicherheit diesbezüglich geschlossen werden kann, halte ich für fraglich. In den meisten Fällen, wo es um schwere Delikte geht und nicht um angeheitertes Autofahren mit klarer Beweislage, halten die Angeklagten den Mund. Das ist ihr gutes Recht, verdammt noch mal. Zumal sogenanntes "Teilschweigen", also etwas sagen und zu anderen Punkten schweigen, negativ verwertet werden kann! Dann lieber ganz den Mund zu halten, kann ich nachvollziehen.

     

    "Zschäpe wird die Höchststrafen kassieren, weil sie nicht zur Aufklärung beiträgt."

     

    Das wird das Gericht zuindest anders - und zwar rational, nachprüfbar und belastbar - begründen müssen ;-) Soweit sind wir in Deutschland zum Glück noch nicht, dass ein Angeklagter an seiner eigenen Überführung mitarbeiten muss.

     

    @ Sabine

     

    Joah, der besagte Gastartikel war wirklich grauselig. Aber wenn die BILD schreibt "Der Teufel hat sich schick gemacht", das ist noch mal eine Ebene platter. Und ganz allgemein gesagt. Natürlich wollen die Opfer durch einen Strafprozess Genugtuung erhalten. Das ist ein wesentlicher Aspekt eines solchen Verfahrens, wenn (!) der richtige Täter angeklagt und ordnungsgemäß überführt wird. Eine andere Frage ist, ob dieses Genugtuungsbedürfnis von irgendwelchen "Lautsprechern" mit politischem Hintergrund artikuliert werden sollte. Da hält sich die taz aber m.E. weitgehend zurück, siehe z.B. den sehr lesenswerten Artikel "Wenig in der Hand" von Christian Rath. Das wenige, was darin steht, ist im Moment eigentlich alles, was es zur Sache zu sagen gibt. Der Rest ist soziale Dramatisierung.

  • H
    Helmut

    Ohne Anwalt ist man bei Prozessen im oder gegen den sogenannten Rechtsstaat ohne Chance. Auch der Angeklagten Tschäpe muss man das Recht auf Verteidiger zugestehen. Ich bin sowieso davon überzeugt dass Frau Schäpe die Verhandlung nicht überleben wird, da sie in der Zelle Selbstmord begehen werden wird.

    Warum und aus welchen Motiven und vom wem diese "NSU"-Morde begangen wurden wird immer ein Geheimnis bleiben.

    Der Geheimdienstmitarbeiter der den Brandanschlag von Solingen "organisiert" hat wurde nie abgeklagt und lebt mit einer neuen Idendität heute in den USA auf Kosten des deutschen Steuerzahlers.

  • S
    Sabine

    Was ist nur aus der taz geworden? Ursprünglich ein kritisches und unvoreingenommenes Blatt, das in erfrischender Weise zu vielen anderen Tageszeitungen stand. Und heute geht man auf die Namen der VerteidigerInnen ein, die, wenn man gerne möchte, mit den Begriffen "Heer" etc. einen Bezug zur Angeklagten Frau Zschäpe haben - angeblich. Das ist Bildzeitungsniveau, bzw. nicht einmal dieses Billigblatt schreibt dermaßen populistisch über den Prozess wie die taz.

    Ich weise hin auf den unsäglichen Artikel eines Gastjournalisten Özdemir, der in vortrefflicher Weise das Gerichtssystem in Deutschland in Frage stellt und gerne "Mörder" attestiert. Ich weise weiterhin - in Voraussicht - auf die Statements des türkischen Außenministers hin, der "Genugtuung" für die angebliche Mörderin Frau Zschäpe erwartet und dies den Angehörigen der Mordopfer verspricht.

    Ich frage mich zuweilen, ob wir uns hier in einer Diktatur der Minderheitsrechtler befinden oder in einem demokratischen Staat und muss gestehen, dass Frau Zschäpe mittlerweile meine menschliche, wenn auch nicht politische, Sympathie hat.

  • D
    Detlev

    Heer, Stahl und Sturm haben es nicht vermocht, Beate Zschäpe zur Kooperation mit dem Gericht zu bewegen!

     

    Damit wird Beate Zschäpe grundsätzlich den Prozess so betrachten, dass ihr außer schwerer Brandstiftung und ein paar weitere Bagatelldilekte praktisch nichts nachzuweisen ist.

     

    Und diese Haltung ist extrem naiv, die Anwälte müssten es besser wissen. Zschäpe wird die Höchststrafen kassieren, weil sie nicht zur Aufklärung beiträgt. Das könnten aber andere Zeugen erledigen. Spätestens dann ist sie komplett verloren.

    Außerdem stellen sich politische Fragen:

    Wer war wann und wie mit wem zusammen und hat was getan?

     

    Da gibt es massenhaft Beweise, Aussagen und Indizien, die klar herausstellen, dass Zschäpe dick in der Szene war. Sie kann diese Zusammenhänge nur aufklären, wenn sie spricht und dann glaubhaft über alles.

     

    Insofern: Heer, Stahl und Sturm - klingt irgendwie nach hartem Geschütz, aber mit dieser Mandantin könnte es dick daneben gehen. Das hier ist kein Prozess wegen ein paar krimineller Delikte - wenn sie dieses Niveau wollen, werden sie eine üble Dusche abbekommen.

  • C
    Cometh

    Jetzt macht die Taz kostenlose Anwaltswerbung, wie schòn. Ein Glück für die, dass sie nicht Popel, schmidt-Schulze und Weissband heißen - dann wäre des Lachens kein Ende.

  • BG
    Bernd Goldammer

    Wer für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht, bringt diesen drei Rechtsanwälten großen Respekt entgegen. Wir müssen uns nämlich immer wieder an unseren eigen Maßstäben messen lassen.

  • M
    maudit

    Spekulation auf Karriereschub: Skandal

    Das diese drei Anwälte - es heißt zum Teil sogar unentgeltlich, bis auf das eine Pflichthonorar für einen Pflichtverteidiger - dieses Mandat übernehmen mit der Spekulation auf einen zukünftigen Karriereschub, sagt eigentlich sehr viel über das gesellschaftliche Klima in diesem Land aus und lässt nichts Gutes hoffen. Die politisch blinde und unambitionierte Ermittlungsarbeit der Verfolgungsbehörden und die Verwicklungen des Verfassungsschutzes und die Versuche der Vertuschung und Behinderung: Ein einziger Skandal. Das Fazit: Die Mitte der Gesellschaft ist rechts außen angekommen.

    maudit

  • B
    Brot

    Noch ist Frau Zschäpe nicht verurteilt!

    Ob es der neobolschewistischen TAZ passt oder auch nicht!

    Noch haben wir in der BRD die Gewaltenteilung...

    Nachsitzen TAZ, setzen Sechs!

  • V
    viccy

    "Und sie ist eine Frau, was den Zugang zu Zschäpe vermutlich erleichtert."

     

    Die Zschäpe konnte doch ganz gut mit Jungs, nach dem, was man bisher so gehört hat... seltsame Aussage ;-)

     

    Und klar gehts den Anwälten auch um ihre Karriere. Darum ging es den Staatsanwälten bei Kachelmann auch. Ist ja auch keine Schande.