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Antrag an BundesparteitagCDU will sich wieder für Lohndumping einsetzen

Für Saisonkräfte in der Landwirtschaft soll der Mindestlohn nicht gelten. Begründung: Die Ausländer in der Branche verdienen in ihrer Heimat noch weniger.

Trotz Mindestlohns ist die Beschäftigung von Saisonarbeitern für Arbeitgeber verhältnismäßig günstig Foto: Martin Schutt/dpa

afp/taz | Die CDU will offenbar einen erneuten Versuch unternehmen, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn auszunehmen. „Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass für Saisonkräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn abgewichen werden kann“, hieß es in einem Antrag an den Bundesparteitag im Februar in Stuttgart, dessen Annahme empfohlen wird, wie die Rheinische Post berichtet.

Die Saisonarbeiter würden nur in Spitzenzeiten während der Ernte helfen und keine Vollerwerbstätigkeit ausüben, hieß es in dem Antrag. „Und zweitens kommen die Saisonkräfte aus dem Ausland, wo ein Stundenlohn unter dem Mindestlohn auch noch deutlich über den dortigen Standards liegt“, hieß es weiter. So könnten bei niedrigeren Löhnen „sogar mehr Saisonkräfte davon profitieren“.

Der Bauernverband fordert schon länger eine Begrenzung des Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte von 80 Prozent. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zeigte sich dafür offen, rechtlich sei dies aber wohl nicht möglich, so das Ergebnis einer Prüfung im Juli.

Der damalige Vorstoß war auf Widerstand von der SPD gestoßen. „Es geht um das Recht von Menschen, mit Erwerbsarbeit einen armutsfesten Lohn zu bekommen“, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. „Da kann man die Saisonarbeiter nicht ausnehmen.“

Trotz des bestehenden Mindestlohns ist die Beschäftigung von Saisonarbeitern für Arbeitgeber schon jetzt verhältnismäßig günstig: Sozialabgaben müssen sie auf deren Löhne nicht zahlen. Erst im Herbst hat die schwarz-rote Koalition die maximale Beschäftigungsdauer für diese Ausnahme von 70 auf 90 Arbeitstage erhöht.

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