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Antifa-Prozess in DresdenFestnahme im Gerichtssaal

Im Prozess gegen sieben Antifas in Dresden muss nun ein Zeuge bis zu sechs Monate in „Beugehaft“. Er hatte die Aussage verweigert.

Festnahme und Beugehaft für den Zeugen Foto: imago
David Muschenich

Aus Dresden

David Muschenich

Als Jannis R. sich auf den Weg zur Tür macht, stellen ihm sich drei Justizbeamte in den Weg, einer hält Handschellen hoch. Der 29. Prozesstag des Antifa-Ost-Komplexes vor dem Oberlandesgericht ist zu dem Zeitpunkt schon beendet. Der 40-jährige R. war als einziger Zeuge geladen, aber hat seine Aussage verweigert. Rechtens, argumentierte er. Unrechtens, findet der 4. Senat des Gerichts, und ordnete deshalb 500 Euro Ordnungsgeld und bis zu sechs Monate Beugehaft an.

Obwohl der Vorsitzende Richter Joachim Kubista während der Verhandlung mehrfach betont hatte, dass eine Beugehaft bis sechs Monate möglich sei, um doch eine Aussage zu erzwingen, wirkt R. von den Handschellen überrascht. Er kaut auffällig Kaugummi. Ein Blick über die Schulter zu seinem Anwalt Oliver Nießing. Der dreht sich schnell zur Richterbank und fragt Kubista, ob die Beugehaft unverzüglich gelte. „Natürlich“, antwortet der.

Eigentlich geht es im Gerichtsprozess um sieben Antifas. Die Bundesanwaltschaft wirft sechs Männern und einer Frau vor, eine linksextreme kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Am ersten Prozesstag im November dauerte es knapp zwei Stunden, als die Bundesanwaltschaft ihre Anklageschrift verlas.

Zwischen 2018 und 2023 habe die Vereinigung neunmal extreme Rechte angegriffen und teils schwer verletzt. Zwei der Opfer mussten auf einer Intensivstation behandelt werden, einer mit Einblutungen in den Schädelinnenraum. An unterschiedlichen Orten soll die Gruppe demnach aktiv gewesen sein: in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und in Ungarns Hauptstadt Budapest. Verhandlungstermine sind noch bis Ende April 2027 vorgesehen.

Angriffsserie wurde schon einmal verhandelt

In weiten Teilen geht es um die gleiche Angriffsserie, für die im Mai 2023 vier An­ti­fa­schis­t:in­nen im selben Gerichtssaal zu Haftstrafen verurteilt wurden. Damals war einer von ihnen Jannis R., der wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung eine Haftstrafe bekam.

Dieser Mittwoch war bereits der 29. Prozesstag im Verfahren. Als die Angeklagten morgens zum ersten Mal den Gerichtssaal im Oberlandesgericht Dresden betreten, winken ihnen mehrere Menschen aus dem Bereich der Zu­schaue­r:in­nen zu. Johann G., der Hauptbeschuldigte, erwidert das lächelnd mit einem Nicken, während zwei Justizbeamte ihn zur Anklagebank führen. Hinter ihm auf der Anklagebank sitzt Tobias E.

Ursprünglich war geplant, dass E. an diesem Mittwoch davon erzählt, welche Bedingungen er im ungarischen Gefängnis erlebt hatte. Nach einem Angriff in Budapest, hatte die Polizei ihn aus einem Taxi gezerrt. Dann verschwand E. für fast zwei Jahre in ungarischer Haft.

„Kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht“

Doch bevor es zu seiner Aussage kommt, ruft das Gericht zuerst noch Jannis R. als Zeugen auf. Winkend betritt er den Saal und setzt sich mit Oliver Nießing in den Zeugenstand. Er wolle von seinem „Aussageverweigerungsrecht“ Gebrauch machen, sagt er.

Nießing liest dazu eine lange Erklärung vor: Es bestehe die Sorge, dass die Bundesanwaltschaft erneut gegen Jannis R. ermittle, wenn er aussage. Es sei noch nicht einmal sicher, ob die Behörden nicht bereits erneut gegen R. ermitteln. Das Interesse der Bundesanwaltschaft daran habe sich bereits im vorangegangenen Verfahren gezeigt.

Für die Bundesanwaltschaft widerspricht daraufhin Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn. Es bestehe kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Das Gericht zieht sich nach dem kurzen Schlagabtausch erstmal zurück.

Jannis R. ist nicht der erste Zeuge, der in diesem Prozess seine Aussage verweigert. Vergangene Woche war der Karl-Jonas K. geladen. Er ist einer der Angeklagten im Fall der Gruppe „Sächsische Separatisten“, einer der mutmaßlichen Terrorgruppe von Neonazis, deren Zweck laut Bundesanwaltschaft darauf gerichtet war, Mord und Totschlag zu begehen. 2020 soll Karl-Jonas K. mitbekommen haben, wie Neonazis in Wurzen angegriffen und verletzt wurden. Doch K. sagte, er verweigere die Aussage.

Auch in seinem Fall wies der Vorsitzende Richter Kubista darauf hin, dass ein Ordnungsgeld und Beugehaft mögliche Konsequenzen sein könnten, wenn K. seine Aussage verweigert. Doch der blieb dabei. Am Ende verhängt das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro.

Richter rechnet R. radikaler Szene zu

Anders läuft es am Mittwoch bei Jannis R. Nach etwas Hin und Her sowie mehreren Unterbrechungen verliest Kubista am Ende die Anordnung: 500 Euro Ordnungsgeld und bis zu sechs Monate Beugehaft, weil R. nicht aussagt.

Seine Aussage als verurteilter Unterstützer der Gruppe sei zu deren Verständnis besonders relevant für den Prozess. Der Richter rechne R. der radikalen linken Szene zu, in der gelte: „Arthur und Anna halten's Maul“, keine Aussagen bei Behörden. Deshalb gehe Kubista nicht davon aus, dass eine kurze Beugehaft ausreiche, um R. zu einer Aussage zu zwingen. Laut Strafprozessordnung darf diese höchstens sechs Monate dauern.

Während Kubista die Erklärung seiner Anordnung vorliest, kaut Jannis R. offenbar auf einem Kaugummi, nickt leicht und zieht dann seine schwarze Jacke aus. Auf dem blauen T-Shirt darunter steht „Free all Antifas“ auf dem Rücken. Nach vorne gebeugt, die Ellenbogen auf die Knie gestützt, hört R. weiter zu.

Im Anschluss erklärt sein Nießing noch, die Ausführung von Kubista sei widersprüchlich. Wenn der Richter nicht davon ausgehe, dass R. aussagen werde, dann sei die Beugehaft unverhältnismäßig. Dahingehend habe der Bundesgerichtshof schon entschieden. Kubista wirkt unbeeindruckt und beendet kurz danach den Verhandlungstag. Die Aussage von Tobias E. soll am Donnerstag folgen.

Während die Justizbeamten dann Jannis R. die Handschellen anlegen, ruft eine Person aus dem Publikum: „Halte durch, Jannis!“ „Wir denken an dich!“, ruft eine zweite. Eine Zuschauerin verlässt unter Tränen den Raum. Jannis R. kaut weiter auf seinem Kaugummi und lässt sich aus dem Saal führen.

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