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Anti-Slapp-GesetzentwurfKeine Abschreckung gegen Donald Trump

Wenn Journalisten oder Initiativen missbräuchlich verklagt werden, um sie einzuschüchtern, soll künftig ein Gesetz helfen. Es hat eher symbolische Wirkung.

Slapp-Klagen dienen oft der Einschüchterung und sind für Angeklagte ein Slap ins Gesicht Foto: abaca/imago

Die Bundesregierung hat im Dezember einen Gesetzentwurf gegen Einschüchterungsklagen beschlossen. Was würde er bringen, wenn Donald Trump 10 Milliarden Dollar von einem mittelkleinen Berliner Medienverlag verlangen würde?

Im echten Leben hat Donald Trump Mitte Dezember den britischen Rundfunksender BBC auf 10 Milliarden Dollar Schadenersatz verklagt. Die BBC hatte 2024 eine Dokumentation ausgestrahlt, in der Trumps Rede vor dem Kapitols-Sturm am 6. Januar 2021 so zusammengeschnitten wurde, als habe Trump direkt zu Gewalt aufgerufen. Die BBC räumte den Fehler ein, nahm die Dokumentation aus dem Netz, entschuldigte sich und es gab sogar Rücktritte in der Sender-Spitze. Dennoch verklagte Trump den Sender vor einem US-Gericht. Die Klage wird weithin als Versuch verstanden, die BBC und andere Medien einzuschüchtern.

Doch was würde passieren, wenn Trump nicht nur die BBC verklagt, sondern einen (erfundenen) mittelständischen Berliner Verlag, der „das Medienprodukt“ vertreibt – nennen wir ihn Mep-Verlag –, weil auf der Mep-Webseite kurze Zeit die BBC-Dokumentation zu sehen war? Nehmen wir an, auch von diesem Verlag würde Trump 10 Milliarden Dollar verlangen, mehr als das hundertfache des Mep-Jahresumsatzes.

Nun könnte man sagen, den Prozess verliert Trump eh. Er wird nie und nimmer 10 Milliarden Dollar Schadenersatz bekommen. Dann muss der Mep-Verlag nicht zahlen oder nur eine kleine überschaubare Summe. Aber der Verlag hat das Risiko, den Ärger und den Aufwand, sich zu verteidigen. Das kann einschüchtern.

Eine juristische Ohrfeige

Um Betroffenen zu helfen, hat die EU 2024 eine Richtlinie beschlossen, die die EU-Staaten nun in nationales Recht umsetzen müssen, die sogenannte Anti-Slapp-Richtlinie. „Slapp“ steht dabei für „Strategic Lawsuits against Public Participation“ (Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung). Und natürlich soll die Abkürzung an das englische Wort „slap“ für Ohrfeige erinnern.

Aus Kompetenzgründen beschränkt sich die EU-Richtlinie auf Slapp-Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug. Auch der deutsche Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie beschränkt sich – anders als zunächst von Justizministerin Hubig geplant – auf internationale Klagen. Bei einer Klage des US-Präsidenten gegen einen deutschen Verlag ist der grenzüberschreitende Bezug aber natürlich gegeben.

Jetzt kommt es jedoch darauf an, wo Trump klagt. Die BBC wurde von Trump vor einem Gericht in Florida verklagt. Dort gilt ein deutsches Gesetz natürlich nicht. Die deutsche Rechtsordnung wäre erst betroffen, wenn Trump ein Urteil aus Florida in Deutschland vollstrecken lassen wollte, etwa indem er das Mep-Verlagsgebäude beschlagnahmen will.

Gegen derartige Urteile könnte ein deutsches Gesetz schützen. Die Bundesregierung hat jedoch auf eine spezielle Regelung für solche Fälle verzichtet, weil ausländische Urteile, die gegen den sogenannten „ordre publique“ (die grundlegenden Garantien der deutschen Rechtsordnung) verstoßen, in Deutschland ohnehin nicht vollstreckt werden.

Gehen wir deshalb davon aus, dass Trump in Deutschland klagt, vor dem Landgericht Berlin. Hier wäre nun das geplante „Gesetz zum Schutz vor offensichtlich missbräuchlichen Klagen“ im Prinzip anwendbar.

Für Trump nicht abschreckend

Doch wann ist eine Klage missbräuchlich? In der ersten Fassung des Gesetzentwurfs war eine zentrale Voraussetzung, dass „unbegründete“ Ansprüche verfolgt werden, das heißt, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Das ist aber zum einen nicht immer sicher zu prognostizieren. Vor allem aber war diese Voraussetzung etwas weltfremd. Wer andere mit Klagen einschüchtern will, erfindet in der Regel keine Fake-Vorwürfe, sondern sucht bei der Gegenseite reale Fehler, um dann schikanös ständig neue Klagen zu erheben oder auf einschüchternd hohe Summen zu klagen. Auch die Klage von Trump gegen die BBC setzt ja an einem konkreten Fehler der BBC an.

Der nun beschlossene deutsche Gesetzentwurf ist aber geschickter konstruiert. Hier soll das Gericht bei der Frage, ob eine Klage „missbräuchlich“ ist, nur „berücksichtigen“, ob der Kläger „offensichtlich unbegründete Ansprüche verfolgt“. Weitere Indizien können überhöhte Streitwerte, eine Vielzahl paralleler Verfahren oder bedrohliches Verhalten sein.

Was aber bringt das geplante Gesetz gegen missbräuchliche Einschüchterungsklagen? Das Gericht könnte dann dem Kläger eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen. Bei einer Klage auf 10 Milliarden Dollar (umgerechnet 8,5 Milliarden Euro) wären das einige Millionen Euro.

Ob sich Trump davon abschrecken ließe, ist aber zweifelhaft. Schließlich müsste er, wenn er den Prozess weitgehend verliert, ohnehin einen Großteil der Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Es besteht also bereits ein Kostenrisiko in ähnlichen Dimensionen.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass das Gerichtsurteil veröffentlicht werden muss. Die davon ausgehende Abschreckungswirkung ist aber gering, weil das Urteil vor der Veröffentlichung aus Datenschutzgründen anonymisiert werden muss.

Gesetz hat eher symbolische Wirkung

Sinnvoll sind im Gesetzentwurf mehrere prozessuale Hilfen. So müssen Slapp-Klagen besonders schnell entschieden werden, um die Zeit der Belastung kurzzuhalten. Der Verklagte (hier der Mep-Verlag) soll vom Kläger nicht nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren ersetzt bekommen, sondern bei Bedarf auch höhere Stundensätze. Bei Klagen auf 10 Milliarden Dollar Schadenersatz sind allerdings auch die gesetzlichen Gebühren schon sehr hoch, weil sie sich am Streitwert orientieren.

Das Justizministerium fasst seinen Ansatz so zusammen: „Die Gerichtsverfahren sollen für den Kläger teurer werden und zugleich soll es für die Beklagten leichter werden, Kosten, die ihnen entstanden sind, erstattet zu bekommen.“ Das Ministerium geht davon aus, „dass dies eine abschreckende Wirkung hat und von Einschüchterungsklagen Abstand genommen wird“.

Schöner Traum. Sollte Donald Trump auf die Idee kommen, ein Medium oder Aktivisten in Deutschland zu verklagen, wird ihn dieses Gesetz kaum aufhalten. Das Gesetz hat eher symbolische Wirkung.

Viel wichtiger ist daher, dass Betroffene wie der Mep-Verlag besonnen bleiben und den Rechtsstreit nutzen, um sich und ihr Anliegen bekannt zu machen und die klagende Gegenseite bloßzustellen. Bei völlig skrupellosen Klägern wie Donald Trump wird selbst das natürlich verpuffen.

Aber es bleibt noch die Chance, die eigene Unterstützer zu mobilisieren, die eigene Basis auszuweiten und Spenden zu sammeln. Auch wenn man Trump nicht schwächen kann, können verklagte Journalist:innen, Verlage und Initiativen doch gestärkt aus einer derartigen Auseinandersetzung hervorgehen. Ganz ohne das neue Gesetz. Der Mep-Verlag könnte Donald Trump dann sogar für die Publicity danken.

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