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Anschlag auf Israelis bei Olympia 1972Einigung mit Angehörigen nahe

Eine Lösung im Streit um Entschädigungen scheint in Sicht zu sein: Deutschland hat den Hinterbliebenen des Münchener Attentats 28 Millionen Euro angeboten.

Katastrophaler Rettungsversuch: Polizist 1972 während der Geiselnahme Foto: Horst Ossinger/dpa

Berlin/Tel Aviv dpa/afp | Im Streit um die Entschädigung für die Hinterbliebenen der israelischen Opfer des Münchner Olympia-Attentats von 1972 ist Medienberichten zufolge eine Lösung in Sicht. Deutschland sei bereit, den Hinterbliebenen der elf Getöteten insgesamt 28 Millionen Euro zu zahlen, berichtete der Stern am Dienstag. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete über eine Annäherung beider Seiten. Laut Stern sollen mehr als 20 Millionen Euro der Summe aus Bundesmitteln kommen und der Rest von Bayern und der Stadt München.

Die Witwe des bei dem Attentat getöteten israelischen Fechttrainers André Spitzer, Ankie Spitzer, hatte der dpa zuvor gesagt, die Verhandlungen seien noch im Gange. Man hoffe aber grundsätzlich auf einen positiven Ausgang. Spitzer sagte, im Fall einer Einigung sei eine Teilnahme der Hinterbliebenen an der Gedenkfeier in München am 5. September noch möglich.

Am 5. September 1972 hatten palästinensische Terroristen bei den Olympischen Spielen in München die israelische Mannschaft überfallen. Elf Mitglieder des Teams und ein Polizist wurden getötet. Die Sicherheitsvorkehrungen galten als mangelhaft, ein Befreiungsversuch der deutschen Einsatzkräfte endete katastrophal. Seit Jahrzehnten wird um eine angemessene Entschädigung für die Hinterbliebenen des Attentats vor 50 Jahren gerungen. Sie fordern auch eine Entschuldigung.

1972 und 2002 hatte Deutschland rund 4,6 Millionen Euro als humanitäre Geste für die Betroffenen gezahlt. Hinzu kamen rund eine halbe Million Euro des Nationalen Olympischen Komitees und Spenden des Deutschen Roten Kreuzes. 1994 forderten Opferfamilien vor Gericht 40 Millionen Mark (rund 20,45 Millionen Euro) Schadenersatz und begründeten dies mit massiven Fehlern während des Polizeieinsatzes. Die Klage scheiterte wegen Verjährung.

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