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Anklageerhebung in IndienSchnellverfahren gegen Vergewaltiger

Drei Wochen nach der Gruppenvergewaltigung einer jungen Inderin soll Anklage gegen die Beschuldigten erhoben werden. Ihnen droht die Todesstrafe.

Wut und Fassungslosigkeit in Indien: Das 23-jährige Vergewaltigungsopfer starb an den Folgen der brutalen Tat am vergangenen Samstag Bild: reuters

NEU DEHLI dpa/afp | Fünf Tage nach dem Tod des indischen Vergewaltigungsopfers soll an diesem Donnerstag in Neu Delhi Anklage wegen Mordes gegen fünf der sechs Beschuldigten erhoben werden. Bei dem sechsten Tatverdächtigen liefen noch medizinische Tests, ob er minderjährig sei, sagte ein Polizeisprecher. Erst danach werde sich herausstellen, ob bei ihm Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werde. Den erwachsenen Beschuldigten droht die Todesstrafe.

Das Verfahren soll vor einem neuen Schnellgericht verhandelt werden. Das 23-jährige Opfer war am 16. Dezember vergewaltigt worden. Am Samstag starb die Frau an ihren Verletzungen.

Weiterhin wurde bekannt, dass die Vergewaltiger der jungen Inderin nach der brutalen Tat in einem Bus offenbar versucht haben, ihr Opfer zu überfahren. Wie mehrere indische Medien am Mittwoch unter Berufung auf einen tausendseitigen Polizeibericht berichteten, konnte der Begleiter der 23-Jährigen seine Freundin gerade noch rechtzeitig wegziehen, als er sah, wie der Bus wendete, um sie offenbar zu überrollen.

Der junge Mann sei mit seiner Freundin nach der Gruppenvergewaltigung aus dem Bus geworfen worden, nachdem dem Paar zuvor noch die Kleider vom Leib gerissen worden seien, berichtete The Indian Express. Wie die Zeitung The Times of India berichtete, fügte die Frau ihren Angreifern während des Angriffs mehrere Bisswunden zu, um sich zu befreien.

Diese Verletzungen sowie Blut, Sperma und Haare bilden der Polizei und den Medien zufolge gemeinsam mit der Aussage des Freundes der Inderin die Hauptbeweislast gegen die mutmaßlichen sechs Täter. Der Fahrer des Busses muss sich zudem wegen Verschwindens von Beweismitteln verantworten, da er nach der Tat die Kleider der Frau verbrannt sowie versucht haben soll, den Bus gründlich zu reinigen.

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1 Kommentar

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  • S
    Störtebekker

    Bei so viel Unmenschlichkeit ist diese Strafe angebracht. Alles andere währe irgendwie Verhöhnung der Opfer.