Anklage gegen Kim Dotcom: Auslieferung in die USA genehmigt
Ein Gericht in Neuseeland entschied, dass der Gründer der Tauschplattform Megaupload wegen Betrugs ausgeliefert werden dürfe. Der will in Berufung gehen.
Der Richter in Auckland urteilte, dass Dotcom nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges. Seine Anwälte wollen Berichten zufolge Berufung einlegen. „Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil“, sagte der Unternehmer bei Twitter.
Dotcom hatte in dem Fall argumentiert, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden. Der gebürtige Kieler lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.
Dotcom hatte im Jahr 2005 die Onlineplattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern Mathias Ortman, Bram van der Kolk und Finn Batato vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben.
Nach Berechnungen des Ministeriums soll Megaupload mit Urheberrechtsverletzungen einen Gewinn von 175 Millionen Dollar (165 Millionen Euro) gemacht haben, der Schaden soll sich auf mindestens 500 Millionen Dollar belaufen. Das FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.
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