Ankauf von 20.000 Wohnungen durch Berlin: Nicht alle jubeln
Eine Projektgruppe soll die 20.000 Wohnungen prüfen, die das Land von Deutsche Wohnen und Vonovia ankaufen soll. Abgeordnete sind wenig begeistert.
Diese werde sich, so Christoph, in den nächsten Wochen mit der Prüfung der Bestände beschäftigen und dabei den Zustand der Wohnungen, der möglichen Schadstoffbelastung, die Situationen in den Quartieren und die Wohnlage beleuchten. Laut Christoph werde erst auf Grundlage dieser Prüfung „in konkrete Preisverhandlungen eingestiegen“. Laut Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) soll der Kauf zum Ertragswert der Wohnungen erfolgen; der bezieht sich auf die zu erwartenden Mieteinnahmen und liegt unter dem Marktwert. Ab nächster Woche sollen konkrete Gespräche mit der Deutsche Wohnen und Vonovia beginnen.
Anders als in der SPD-Spitze um Kollatz und Michael Müller zeigten sich die Fachpolitiker*innen keineswegs rundum begeistert. Daniel Buchholz, Sprecher für Stadtentwicklung der SPD, sagte: „Ich glaube nicht, dass die Fusion grundsätzlich ein Gewinn für Mieter*innen ist.“ Vonovia wolle weiterhin „Rendite und damit Kapital erwirtschaften und an die Eigentümer ausschütten“.
Für die Fraktion forderte Buchholz, dass alle noch bestehenden oder ehemaligen Seniorenwohnhäuser zurückgekauft werden sollen. Deren Instandhaltung und auch die Zielgruppenausrichtung hätte die Deutsche Wohnen vernachlässigt. Zugleich äußerte er den Wunsch, dass es nicht nur ein Rückkauf einer „Resterampe“ werde. Buchholz mahnte an, das Abgeordnetenhaus über die Vorgänge zu informieren.
Teure Sozialbauten
Einig waren sich die Abgeordneten, auch von CDU und FDP, in ihrer Sorge, dass Berlin womöglich zu viel Geld für sanierungsbedürftige Wohnungen ausgebe, etwa für das asbestbelastete Quartier Falkenhagener Feld. Christoph verteidigte es, Bestände des sozialen Wohnungsbaus, besonders jene mit demnächst auslaufender Sozialbindung, zurückzukaufen.
Katrin Schmidberger (Grüne) äußerte die Befürchtung, „dass sich der Senat über den Tisch ziehen lässt“. Es könne nicht sein, dass der Regierende Bürgermeister und einzelne Senatoren „Hinterzimmer-Milliardendeals“ einfädelten – „und dann auch noch schlechte“. Sie verwies auf die schlechten Erfahrungen Berlins mit Immobiliendeals sowie auf einstige Mieterschutzversprechen an die verkauften GSW-Mieter*innen, die dann aber nur für jene galten, die individuelle Rechte in ihren Mietverträgen vereinbart hatten.
Staatssekretärin Christoph äußerte sich zurückhaltend zu den Plänen Vonovias, wie dem Neubauziel von 13.000 Wohnungen. Sie sagte: „Ich würde mich über einen verbindlichen Zeitplan für die Neubaupläne freuen.“ Die Ankündigung, die Mieten in den kommenden drei Jahren nur um maximal ein Prozent zu erhöhen, bezeichnete Christoph als „gewisses Zugeständnis“, aber angesichts der geringen Erhöhungsspielräume des Mietspiegels für Vonovia als „keinen so wahnsinnig großen Verlust“.
Mietendeckel für Landeseigene
Der Senat hatte am Dienstag ebenfalls Limitierungen für die Wohnungsbaugesellschaften beschlossen, die sich weiterhin an zentrale Bestimmungen des Mietendeckels halten sollen. Demnach dürfen die Mieten ab nächstem Jahr nur um ein Prozent steigen, Rückzahlungen gesenkter Mieten sind ausgeschlossen, ihre Anhebung darf nur schrittweise um höchstens 2,5 Prozent auf maximal die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen. Bei Wiedervermietungen soll die Formel Vergleichsmiete minus zehn Prozent die Regel sein.
Die Regelungen gelten nicht für die Berlinovo, die laut dem Linken-Bundestagsabgeordneten Pascal Meiser die Mieten wieder auf das Niveau vor der Mietendeckel-Senkung angehoben habe. Meiser forderte ein Ende der „Extrawürste“ für die Berlinovo und die Eingliederung ihrer Wohnungen „in den regulären kommunalen Wohnungsbestand“.
Rot-Rot-Grün hatte angekündigt, am Donnerstag im Abgeordnetenhaus einen Antrag einzubringen, der den Senat zu einer Bundesratsinitiative auffordert. Der Bund müsse „es den Ländern und Kommunen durch eine Öffnungsklausel ermöglichen, Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen“, hieß es in einer Mitteilung. Der Mietendeckel war am Bundesverfassungsgericht an der fehlenden Kompetenz des Landes gescheitert.
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