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Anhörung der indischen Vergewaltiger25 Minuten vor dem Schnellgericht

Fünf der sechs mutmaßlichen Vergewaltiger einer indischen Frau wurden Montag erstmals angehört. Bevor der Prozess starten kann, haben ihre Anwälte noch eine Reihe von Einwänden.

Auf dem Weg zur Anhörung: Der Bus mit den Angeklagten. Bild: dapd

NEU DEHLI dpa/dapd/afp | Gut drei Wochen nach dem Tod einer vergewaltigten Inderin sind fünf ihrer mutmaßlichen Peiniger erstmals vor einem neuen Schnellgericht in Neu Delhi erschienen. Vor der Sitzung am Montag in der Hauptstadt schloss Richter Yogesh Khanna die Öffentlichkeit aus. Die 23-jährige Inderin war am 16. Dezember in einem fahrenden Bus in Neu Delhi von mehreren Männern brutal vergewaltigt worden. 13 Tage später starb sie an ihren Verletzungen. Die Tat hatte landesweit Proteste ausgelöst und auch international Schlagzeilen gemacht.

Die Anhörung dauerte nur etwa 25 Minuten. Anwälte der Beschuldigten berichteten anschließend, die Staatsanwaltschaft habe dem Richter die Anklageschrift übergeben, die bei der nächsten Sitzung an diesem Donnerstag debattiert werden solle. Der eigentliche Mordprozess beginnt erst, nachdem sich die Angeklagten für schuldig oder unschuldig erklärt haben. Ein Datum für den Prozessbeginn steht noch nicht fest.

Zuvor haben die Verteidiger Gelegenheit, die Punkte der Anklageschrift vor Gericht infrage zu stellen. Den fünf Verdächtigen vor dem Schnellgericht droht die Todesstrafe. Der sechste Verdächtige soll minderjährig sein und daher vor ein Jugendgericht gestellt werden.

Die Verteidiger der Beschuldigten behaupten, ihre Mandanten seien von der Polizei misshandelt worden und sollten mit Schlägen zu Geständnissen gezwungen werden. Der Anwalt A. P. Singh sagte ferner, er habe bei Gericht beantragt, auch einen seiner beiden Mandanten als Jugendlichen anzuerkennen.

Falsches Geburtsdatum

Er sei am 1. März 1995 geboren worden und damit zum Zeitpunkt der Tat am 16. Dezember 2012 noch nicht volljährig gewesen. Er müsse daher ebenso wie der sechste Verdächtige vor ein Jugendgericht gestellt werden. Die Polizei habe den Geburtstag fälschlicherweise mit dem 1. März 1994 angegeben.

M. L. Sharma, ein zweiter Anwalt, beantragte außerdem beim Verfassungsgericht, den Prozess in ein Gericht außerhalb Neu Delhis zu verlegen. Er argumentiert, wegen der Proteste und Berichterstattung in den Medien sei ein neutrales Verfahren nicht gewährleistet. Der Nachrichtensender NDTV berichtete, das Gericht werde sich vermutlich an diesem Dienstag mit dem Antrag befassen.

Die Mutter des 23-jährigen Vergewaltigungsopfers fordert die Todesstrafe für die sechs mutmaßlichen Peiniger ihrer Tochter. Auch der jüngste Verdächtige, der nach eigenen Angaben noch minderjährig ist, habe den Tod verdient, sagte die Frau kürzlich in einem Interview. Er sei der brutalste der Männer gewesen.

Sonia Gandhi verurteilt die Tat

Die hohe Zahl von Vergewaltigungen und allgemein der Umgang mit Frauen sind seit dem Fall zu einem breit diskutierten gesellschaftspolitischen Thema in Indien geworden. Die Vorsitzende der regierenden Kongress-Partei, Sonia Gandhi, verurteilte am Sonntag die „beschämende“ Behandlung von Frauen in ihrem Land. „Wir können nicht eine beschämende Geisteshaltung in der Gesellschaft tolerieren, die zu unaussprechbaren Grausamkeiten gegen Frauen und Kindern führt“, sagte Gandhi bei einem Parteitreffen.

Die Zahl der Vergewaltigungen in Neu Delhi nahm laut Polizeistatistiken im vergangenen Jahr um 23 Prozent zu. Für das Jahr 2012 wurden 706 Fälle registriert. Allein seit der Gruppenvergewaltigung vom 16. Dezember wurden 45 Fälle von Vergewaltigung und 75 Fälle von sexueller Belästigung gemeldet.

Indien wird die Todesstrafe nur noch in Ausnahmefällen verhängt. Im November wurde zum ersten Mal nach acht Jahren ein Todesurteil vollstreckt. Hingerichtet wurde damals der einzige überlebende Attentäter der Anschläge von Mumbai im November 2008, bei denen 166 Menschen getötet worden waren.

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2 Kommentare

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  • JO
    jk one

    Topic:

    Das große Problem mit den Minderjährigen Verdächtigen im Falle einer Verurteilung ist, dass sie nach Indischem Gesetzt ziemlich schnell (mit 18) wieder frei sind.

    Nach Jugendstrafrecht verurteilte dürfen nicht im Erwachsenenstrafvollzug einsitzen und Erwachsene nicht im Jugendstrafvollzug.

    Das wurde zwar, glaub ich, geändert, aber de jure ist sowas eigentlich nicht haltbar.

    hindustiantimes.com

     

    @Celsus: Ihre Vorstellung der Justiz in den USA in allen Ehren:

    In den USA sitzen ziemlich viele Unschuldige in den Gefängnissen und auch in der "Death Row". Es gab durchaus auch Exiutionen Unschuldiger.

     

    Das sind auch garnicht mal so wenige.

     

    http://www.innocenceproject.org/

     

    http://www.victimsofthestate.org/

     

    CSI ist nicht die Realität.

     

    Schnellgerichte:

    In dem Indian Gang Rape Murder Fall hat man eber eindeutige DNA Spuren, die Aussage eines Zeugen, die (sich gegenseitig beschuldigenden) Aussagen der mutmasslichen Täter, sowie Bissspuren der Beschuldigten am Körper der Opfers, sowie Bissspuren des Opfers am Körper der Beschuldigten.

     

    Ich persönlich bin gegen die Todestrafe. Kann es aber Nachvollziehen, wenn man in Indien ein eindeutiges Signal setzten will.

     

    Auch wenn ich vermute, dass es darin resultieren wird, dass Vergewaltiger absolut sicher gehen, dass es keine Spuren und keine überlebenden Zeugen geben wird.

  • C
    Celsus

    Es ist nicht gut, wenn schwere Straftaten vor Schnellgerichten laufen. Zum einen könnte es doch mal sein, dass Täter zu Unrecht beschuldigt werden. In den USA war es doch schon so, dass bei zur Todesstrafe verurteilten Personen sogar noch deren Unschuld bewiesen werden konnte, obwohl eine Verurteilung nur hätte erfolgen dürfen, wenn keine berechtigten Zweifel mehr dagewesen wären.

     

    Aber selbst bei schuldigen Tätern wäre es für die Gesellschaft besser, wenn der Ablauf der Tat möglichst präzise aufgeklärt würde. Sehr höufig entspricht das ja gerade dem verständlichen Anliegen der Angehörigen der Opfer.