Angeklagte bleiben in der Zelle

Am 20. März beginnt der Prozess wegen Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen. Gericht ordnet Haftfortdauer an

Die Aufarbeitung der Geschichte der Revolutionären Zellen (RZ) durch die Justiz geht in die zweite Runde. Am 20. März beginnt vor dem Zweiten Senat des Kammergerichts der Prozess gegen eine Frau und drei Männer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereiniung nach Paragraf 129a. Gleichzeitig mit dem Beschluss, das Hauptverfahren zu eröffnen, hat das Gericht Haftfortdauer angeordnet. Angesichts der Tatsache, dass die vier nicht vorbestraft sind und in geregelten Verhältnissen lebten, sei dies eine „absolut unverhältnismäßige Entscheidung“, sagt der Anwalt eines der Angklagten, Wolfgang Kaleck.

Die Frankfurter Galeristin Sabine Eckle (54), der Hausmeister des Kreuzberger Mehringhofs, Axel Haug (52), und der Mitarbeiter der Forschungsstelle für Flucht und Migration, Harald Glöde (52), sitzen seit über einem Jahr in Untersuchunghaft, der Leiter des Akademischen Auslandsamtes der Technischen Universität, Harald Borgmann (52), seit neun Monaten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, als Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen zwischen 1985 und 1995 an mehreren Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. Im Zentrum der Anklage stehen die Knieschuss-Attentate auf den Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, und den Vorsitzenden des Bundesverwaltungsgerichts, Günter Korbmacher, von 1986 und 87.

Die Beschuldigten haben bislang geschwiegen. Überführt werden sollen sie mit Hilfe des Kronzeugen Tarek Mousli. Der 41-jährige Karatelehrer war selbst RZ-Mitglied. Er hatte nach seiner Verhaftung im November 1999 bei der Bundesanwaltschaft umfassend ausgepackt und neben den vier Angeklagten auch den in Frankfurt im Opec-Prozess vor Gericht stehenden Rudolf Schindler und seinen nach Kanada ausgewanderten besten Freund, Lothar Ebke, der Beteilung an den Knieschuss- und Sprengstoffanschlägen bezichtigt. Daher war Mousli im Dezember gemäß Kronzeugenregelung nur zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. PLUTONIA PLARRE