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Altenheim gegen BetriebsratsgründungVer.di muss draußen bleiben

Der Altenheim-Betreiber Egestorff-Stiftung hat der Gewerkschaft Ver.di Hausverbot erteilt. Die will dort Betriebsratswahlen durchführen.

Die Uhr läuft ab für Altenheime ohne Betriebsrat Foto: dpa

Bremen taz | Allerorts finden im Mai Betriebsratswahlen statt – so auch beim Altenpflege-Betreiber Egestorff-Stiftung. Dort ist das etwas Neues, denn als ehemaliges Mitglied des Diakonischen Werks hatte die ES bisher eine Mitarbeitervertretung (MAV) nach kirchlichem Arbeitsrecht. Bloß: Seit Januar ist die Stiftung nicht mehr Mitglied im Diakonischen Werk und somit auch nicht mehr der Kirche zugehörig. Dennoch erteilte sie am Donnerstag der Gewerkschaft Ver.di Hausverbot.

„Im April habe ich der Egestorff-Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt, dass wir die Einladung zur Wahlversammlung für die Betriebsratswahl am 3. Mai aushängen wollen“, sagt Ver.di-Sekretärin Kerstin Bringmann. Am vergangenen Mittwoch habe sie den entsprechenden Aushang dann per Mail an Geschäftsführerin Melanie Löwemann geschickt. Die habe am Donnerstag zurückgemailt, „dass sie das mit der Betriebsratswahl nicht einsehe, weil es erst noch ein Gespräch mit Kirchenvertretern gebe, in dem geklärt werden sollte, ob die Stiftung nicht doch der Kirche zugehörig sei“.

Bringmann, ohnehin auf dem Weg zur Egestorf-Stiftung, um die Einladung auszuhängen, habe vor Ort direkt das Gespräch mit der Geschäftsführerin gesucht: „Ich habe ihr erklärt, dass die Wahl eine Wahlvorstandes noch keine Betriebsratswahl sei und dass die immer noch abgeblasen werden könne, sollten Stiftung und Kirche sich wieder annähern.“

Klage gegen Hausverbot

Es nützte nichts, im Gegenteil: Löwemann erteilte ihr Hausverbot und untersagte ihr, die Einladung auszuhängen. „Ich darf künftig nur noch das MAV-Büro betreten – das ist rechtswidrig, denn das Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb ist verfassungsrechtlich geschützt“, sagt Bringmann.

Ver.di-Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon wird jetzt gerichtliche Schritte gegen die Stiftung einleiten: „Die Debatte darüber, ob hier kirchliches oder weltliches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist sachlich ja noch zu verstehen“, sagt er. „Aber das Verweigern des Zutrittsrechts und die Verhinderung der Betriebsratswahl deuten darauf hin, dass die Geschäftsführung sowohl die Nerven als auch die Orientierung verloren hat.“

Dabei scheint die Sachlage klar zu sein, denn selbst die zuständige Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat bereits im März deutlich gemacht, dass die Stiftung nicht mehr zu ihr gehört und dies vor knapp zwei Wochen im Gespräch mit der taz auch bestätigt. „Es überrascht mich, dass sie nun offenbar glaubt, dass trotzdem weiterhin das Mitarbeitervertretungsgesetz gilt“, sagte Siegbert Wesner, juristischer Referent bei der BEK. Das aber scheint die ES zu glauben: Sie hat Widerspruch gegen die Entscheidung der BEK eingelegt.

Das Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb ist verfassungsrechtlich geschützt

Kerstin Bringmann, Ver.di

Anfragen der taz bezüglich des Hausverbots mochte die Stiftung nicht beantworten, stattdessen leitete ihr Sprecher eine interne Mitteilung an die Mitarbeiter der Stiftung von Freitagnachmittag weiter. Dort heißt es: „Nach unserer Auffassung ist die Egestorff-Stiftung (…) eine kirchliche Einrichtung. Als solche ist sie in der Pflicht, eine Mitarbeitervertretung zu wählen und keinen Betriebsrat, da nach § 118, Abs.2 das Betriebsverfassungsgesetz in kirchlichen Einrichtungen nicht anzuwenden ist.“ Man befinde sich „zu dieser Frage derzeit in guten und konstruktiven Gesprächen mit Vertretern der Bremischen Evangelischen Kirche“.

„Ungeklärte Rechtslage“

Auch eine Rechtfertigung für das Hausverbot findet sich in dem Schreiben: „Zu unserem Bedauern drängt die Gewerkschaft Ver.di allerdings darauf, trotz der ungeklärten Rechtslage die Wahl eines Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl kurzfristig durchzuführen. Diese Aktivitäten haben bereits jetzt zu einer spürbaren Unruhe unter Mitarbeitern und Bewohnern geführt – und es war zu befürchten, dass die Situation in den nächsten Tagen durch den angekündigten öffentlichen Druck von Ver.di weiterhin angeheizt wird.“

Allerdings habe man zugestimmt, die MAV-Räumlichkeiten zur Wahl eines Wahlvorstandes zur Verfügung zu stellen, lege jedoch „Wert auf die Feststellung, dass mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten nicht automatisch Betriebsratswahlen zugestimmt wird“, heißt es in dem Schreiben weiter.

„Immerhin stimmen sie schon einmal der Wahlversammlung zu“, sagt Kerstin Bringmann. An der Rechtswidrigkeit des Hausverbots ändere das allerdings nichts.

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4 Kommentare

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  • Wehe, hier unterstellt jemand Verdi eigene (wirtschaftliche) Interessen. So ein neuer (unerfahrener) Betriebsrat kann so herrlich für den Absatz eigener Produkte (Schulungen, Rechtsberatungen, Prozessbegleitungen) genutzt werden und viel (gut bezahlte) Arbeit für Verdi und seine Anwälte bedeuten. Das läßt man sich doch nicht durch eine störrische Betriebsleitung vermasseln. Da wird schon mal die ideologische Keule in der Öffentlichkeit geschwungen.

     

    Betriebsfrieden wird ja sowas von überschätzt. Es leben Neid, Streit und nicht zu vergessen die zahlreichen Freistellungen (für engagierte Betriebsräte), für die der Chef (böser Kapitalist) nur ganz persönlich mit- und nacharbeiten muss!

    • @TazTiz:

      Jessas…

       

      M. E. kann frau/man der Kirche gegenüber nicht kritisch genug sein…

       

      Vielleicht sollten wir für diesen "Verein" mal sammeln, die sind ja sooo arm…

  • Jaja die Kirche.

    Sooo an den Menschen und gerechten Arbeits- und Lebensbedingungen interessiert…

  • In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

    http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR000130972.html#BJNR000130972BJNG000102308

    https://www.ifb.de/betriebsrat/betriebsverfassung