Alexei Nawalny vor Gericht: Zweimal an einem Tag
Der Berufungsantrag des Kremlkritikers scheiterte. Am Samstag wurde Nawalny zu zweieinhalb Jahren Haft und Bußgeld verurteilt.
Den Auftakt machte der Berufungsantrag, den Nawalny gegen die Verurteilung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten Anfang Februar gestellt hatte. Eine Bewährungsstrafe aus 2014 war in Haftzeit umgewandelt worden, da sich der Oppositionelle mehrfach nicht bei den Behörden in Moskau gemeldet hatte. Nach seiner Vergiftung mit dem chemischen Kampfstoff Nowitschok im August 2020 hatte sich der Oppositionelle zur Behandlung in Deutschland aufgehalten.
In dem Verfahren „Yves Rocher“ war Nawalny 2014 Geldwäsche und Betrug zur Last gelegt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bezeichnete das Urteil 2017 als nicht angemessen und forderte Russland diese Woche auf, den Angeklagten sofort freizulassen. Dabei verwies das EGMR auf „Art und Ausmaß der Lebensgefahr“, die dem Oppositionellen in der Haft drohe. In der Verhandlung über „Yves Rocher“ waren 2014 Angehörige des französischen Kosmetikunternehmens als Zeugen aufgetreten, die bestätigten, dass es keine geschäftlichen Verluste durch das Gebaren Nawalnys gegeben hätte.
Richter Dmitrij Balaschow gab dem Antrag nicht statt, verhängte stattdessen eine etwas verkürzte Haftzeit. Sechs Wochen Hausarrest wurden auf die Lagerhaft angerechnet. Immerhin zweieinhalb Jahre, lachte Nawalny bei der Urteilsverkündung. Er hatte auch mit dem Hinweis, sich nicht gedrückt zu haben und freiwillig nach Moskau zurückgekehrt zu sein, beim Gericht keine Nachsicht erreichen können. „Ich habe mich nicht versteckt. Die ganze Welt wusste, wo ich bin“.
Dem Kreml geht es gar nicht um den beleidigten Veteran
Am 17. Januar war Nawalny aus Deutschland zurückgekehrt und noch auf dem Flughafen festgenommen worden. Bereits in den nächsten Tagen wird er die Lagerhaft antreten müssen. Mit einem milderen Urteil hatte in Moskau niemand gerechnet. Dass es sich dabei um einen politischen Schuldspruch handelt, daran bestehen im Team des Oppositionellen keine Zweifel.
Kaum zwei Stunden nach der ersten Verhandlung begann im selben Gericht ein zweiter Prozess. Selbst die Staatsanwältin aus der ersten Verhandlung übernahm am Samstag noch eine zweite Schicht. Dieser Prozess reicht in den vergangenen Sommer zurück. Nawalny übte an einem Video Kritik, in dem mehrere Bürger die Verfassungsänderung guthießen, mit der Präsident Wladimir Putin im Sommer seine Machtsicherung durchdrückte. Alexei Nawalny bezeichnete die Mitwirkenden des Videos auf Twitter als „Verräter“.
Unter ihnen war auch ein 94jähriger Veteran des Zweiten Weltkriegs, der sich beleidigt fühlte. Nawalny nannte den Veteranen eine „Marionette“ in einem Prozess mit politischem Hintergrund. Auch die Gesundheit des Soldaten soll unterdessen gelitten haben. Nawalny hatte auch die anderen Teilnehmer als „korrupte Handlanger“ und „Menschen ohne Gewissen“ bezeichnet.
Zweites Urteil: Bußgeld
Dem Kreml geht es nicht um Ignat Artemenko, den besagten Veteran. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Strafe von 950000 Rubel (10650 Euro) wegen Verleumdung und Verunglimpfung. Zahlen muss Nawalny 850000 Bußgeld. Das entschied das Gericht wenige Stunden nach dem ersten Urteil, das bereits gegen den Kritiker verhängt wurde.
Mit dieser Klage versucht der Kreml den Angriff auf Artemenko wie eine Attacke auf die Grundlagen Russlands darzustellen. Die Verunglimpfung eines siegreichen Frontkämpfers ist gleichzeitig auch eine Infragestellung des Sieges über Hitlerdeutschland 1945, der den russischen Gründungsmythos in der Ära Putin darstellt.
Der Kreml vermittelt den Eindruck, er verfolge den Oppositionellen nicht aus politischen Motiven, nicht etwa wegen der Enthüllungen über den „Palast in Gelendschik“ oder Aufrufen zu Sanktionen und Korruptionsvorwürfen, sondern weil er angeblich die heiligen Grundlagen des russischen Staatswesens ins Wanken bringt.
Mit dem Slogan „Ich/Wir Ignat“ machen staatliche Medien inzwischen mobil, als stünde wieder ein Feind vor den Toren Moskaus.
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