Aktuelle Nachrichten in der Coronakrise: EU erreicht Impfziel
Laut Kommissionspräsidentin sind 70 Prozent der Erwachsenen in der EU durchgeimpft. Nie wurden in Israel mehr neue Positivfälle registriert als am Montag.
70 Prozent der Erwachsenen in der EU durchgeimpft
In der EU sind nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 70 Prozent der Erwachsenen vollständig geimpft. Regional gebe es aber starke Unterschiede. So lägen einige Länder darüber, Staaten im ärmeren Osten der EU hinkten deutlich hinterher. In Deutschland sind nach Angaben des RKI inzwischen 60,5 Prozent der Gesamtbevölkerung (50,3 Millionen Menschen) vollständig geimpft. Mindestens eine Dosis hätten 65,1 Prozent (54,2 Millionen Menschen) erhalten. (rtr)
Fast 11.000 Neuinfektionen in Israel
Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Israel ist mit fast 11.000 Fällen binnen 24 Stunden auf einen neuen Höchststand seit Beginn der Pandemie geklettert. Es seien 10.947 neue Fälle registriert worden, teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag mit.
Die bisher höchste Zahl war Mitte Januar mit rund 10.100 Fällen registriert worden. Damals wurde aber noch deutlich weniger getestet. Mittlerweile sind in dem 9,4-Millionen-Einwohner:innen-Land mehr als eine Million Infektionen gemeldet worden. Die Zahl der Schwerkranken sank derweil leicht, sie lag am Dienstag bei 719. (dpa)
Heil sieht Abfrage von Impfstatus auf Arbeit kritisch
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht eine mögliche Abfrage des Impfstatus von Beschäftigten durch Arbeitgeber skeptisch, lehnt sie aber nicht grundsätzlich ab. Die Frage sei, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Regelung umgesetzt werden könnte, sagte der SPD-Politiker am Dienstag im rbb-Inforadio.
Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her. „Aber, wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken.“
Heil verwies auf Arbeitnehmerrechte bei der informationellen Selbstbestimmung. Bei Gesundheitsdaten müsse man das zu Ende denken. „Deshalb: Wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, werden wir uns das ansehen, ob ein Dammbruch da ist oder nicht. Wenn's hilft, ja.“ Er warte nun zunächst ab, ob Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „nur einen Spruch in einer Talkshow gemacht hat, oder ob der Kollege einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag hat“.
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Spahn hatte in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ zum Thema Impfstatusabfrage gesagt, er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften. Er tendiere in der Frage „zunehmend zu ja“. Spahn argumentierte: „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind.“ (dpa)
Sieben-Tage-Inzidenz sinkt erstmals seit Juli
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland ist erstmals seit Anfang Juli wieder gefallen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstagmorgen lag sie bei 74,8 – am Vortag hatte der Wert 75,8 betragen, vor einer Woche 58,0. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 5.750 Corona-Neuinfektionen. Vor einer Woche hatte der Wert für Deutschland bei 5.747 Ansteckungen gelegen.
Deutschlandweit wurden den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden 60 Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 42 Todesfälle gewesen. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 3.942.856 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.
Die Inzidenz war in der Pandemie bisher Grundlage für viele Einschränkungen, etwa im Rahmen der Ende Juni ausgelaufenen Bundesnotbremse. Künftig sollen daneben weitere Werte wie Krankenhauseinweisungen stärker berücksichtigt werden.
Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit 3.738.000 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 92.200. (dpa)
Lauterbach fordert einheitliche Richtwerte
Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach fordert für ganz Deutschland die gleichen Richtwerte bei den Klinik-Einlieferungen von Corona-Patient:innen. Er sei dafür, „dass wir bundesweit einheitliche Hospitalisierungsraten festlegen. Sonst droht ein Flickenteppich“, sagt Lauterbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagausgabe).
Derzeit sei der Wert, ab dem es kritisch werden könnte, „regional sehr unterschiedlich“, so Lauterbach. Es könne daher zu erheblichen Verzerrungen kommen. (rtr)
Schüler:innen fordern mehr Geld für Luftfilter
Die Bundesschülerkonferenz fordert eine Milliarde Euro zusätzlich für Luftfilter und dringt auf flächendeckende Impfangebote in den Schulen. „Der Bund hat bislang ein Hilfspaket von 200 Millionen Euro für Luftfilter verabschiedet, diese Rechnung geht bei Weitem nicht auf“, sagt der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Dario Schramm, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). „Wir fordern daher eine Milliarde Euro zusätzlich für die Anschaffung von Filtern.“
Der Bund solle die Mehrheit der Kosten hierbei tragen, um die Kommunen zu entlasten. Um möglichst schnell wieder in den Normalzustand an Schulen zurückkehren zu können, fordern die Schüler:innen zudem unkomplizierte Impfangebote. Notwendig sei eine deutliche Ausweitung der Aufklärungs- und Informationskampagnen innerhalb der Schulen sowie Impfmobile vor Ort. (rtr)
Bund soll Millionen für Masken bezahlen
Im Streit um die Bestellung von FFP2-Masken hat das Bonner Landgericht den Bund zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Millionen Euro verurteilt. In den Prozessen geht es um FFP2-Masken, die zu Beginn der Coronapandemie zwar bestellt, aber vom Bund nicht bezahlt wurden. Begründet wurde das mit mangelnder Qualität. Eine Sprecherin des Gerichts sagte nun am Montag, es habe bereits drei sogenannte Vorbehaltsurteile gegeben.
Bei einem Richterspruch geht es den Angaben nach um rund 15,4 Millionen Euro, in zwei anderen um 1,7 beziehungsweise 5,8 Millionen Euro. Vorbehaltsurteile sind noch nicht das letzte Wort eines Gerichts, sie erfolgen nach der Sichtung von Urkunden. In einem zweiten Teil des Verfahrens – dem Nachverfahren – könnten noch Zeugen zu Wort kommen oder ein Sachverständiger könnte seine Sicht der Dinge einbringen. Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich nicht zum Sachverhalt äußern, da die Verfahren noch liefen. Zuvor hatte der Spiegel über dieses Vorbehaltsurteil berichtet.
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In einem anderen Verfahren sei zu einem Teil der Maskenmenge bereits entschieden worden, dass der Bund drei Millionen Euro zahlen soll, so die Gerichtssprecherin weiter. Zum anderen Teil der Maskenmenge läuft das Verfahren noch weiter. Außerdem wurden zwei Klagen abgewiesen – in diesen Auseinandersetzungen behielt der Bund also die Oberhand.
Seit dem vergangenen Jahr wurden mehr als 100 Klagen beim Bonner Landgericht eingereicht, um den Bund zur Bezahlung von Masken zu zwingen. Es geht hierbei um ein „Open House“-Verfahren, welches das Bundesgesundheitsministerium nach Ausbruch der Pandemie Ende März 2020 durchführte: Jeder, der wollte, konnte dem Bund für 4,50 Euro netto pro Stück FFP2-Masken verkaufen. Die Logik: Auf einem leergefegten Markt war der Preis so hoch, dass trotz der widrigen Umstände Ware zu haben wäre. Eine Deckelung des ungewöhnlichen Ausschreibungsverfahrens gab es nicht.
Tatsächlich sprang der Markt aber schnell wieder an – eine Vielzahl von Firmen beschaffte viel mehr Masken als zunächst angenommen. Im Rückblick war der Preis sehr hoch. FFP2-Masken kosten im Handel schon seit langem deutlich weniger, häufig weniger als einen Euro.
Bei einem Teil der massenhaften Lieferungen von zahlreichen Firmen lehnte der Bund die Bezahlung ab und berief sich auf Qualitätsmängel. Im Falle des nun bekanntgewordenen 15-Millionen-Euro-Vorbehaltsurteils verwies der Bund etwa darauf, dass ein Prüfinstitut die Masken getestet habe und diese durchgefallen seien. Nun urteilte das Bonner Landgericht, dass sich aus den Prüfberichten noch nicht einmal ergebe, ob die Masken des Klägers oder die Masken von andren Firmen überhaupt getestet worden seien.
Hinzu kommt noch, dass die Richter die Gutachten für nicht aussagekräftig hielten – sie seien nicht als ein unparteiliches Prüfgutachten zu bewerten. Diese Bewertung könnte auch Folgen für andere Klagen haben. (dpa)
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