Aktivist klagt gegen Facebook: Was ist mit meinen Daten?
Seit Jahren kämpft Max Schrems gegen Facebook. Nun hat ein Berufungsgericht in Wien seine Zivilklage für zulässig erklärt.
WIEN afp | Nächster Etappensieg für den österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems im Kampf gegen Facebook: Ein Berufungsgericht in Wien machte am Mittwoch den Weg frei für eine Zivilklage des jungen Juristen gegen den Umgang des sozialen Internetnetzwerks mit Nutzerdaten. Eine Klage als Einzelperson sei zulässig, über eine Sammelklage müsse noch der Oberste Gerichtshof entscheiden, entschied das Gericht.
In erster Instanz war die Sammelklage von Schrems im Juli zurückgewiesen worden, der sich seit August 2014 Tausende Nutzer aus aller Welt angeschlossen hatten. Die Richterin schloss sich damals der Argumentation an, dass der Jurist einen seiner Facebook-Accounts beruflich genutzt habe und damit nicht als Privatnutzer zivilrechtlich klagen könne. Das Berufungsgericht in Wien kassierte diese Entscheidung nun.
Schrems reagierte erfreut. Er sei „glücklich“, sagte er der Nachrichtenagentur afp. Die Entscheidung zwinge Facebook nun dazu, zum ersten Mal vor Gericht seinen Datentransfer an die US-Dienste im Rahmen des Programms Prism zu erläutern. Facebook wiederum sprach von einem „nutzlosen“ Prozedere und begrüßte, dass die Sammelklage nicht für gültig erklärt worden sei.
Der Datenschutzaktivist Schrems hatte im August einen ersten Erfolg gegen Facebook erzielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte den rechtlichen Rahmen für „ungültig“ erklärt, der den Transfer persönlicher Daten von der Europäischen Union in die USA regelt. Das oberste irische Gericht ordnete deshalb am Dienstag eine Überprüfung des Datentransfers bei Facebook an.