Akkreditierungsentzug nicht rechtmäßig: G20-Journalisten bekommen Recht
Den beiden freien Journalisten war nachträglich die Akkreditierung beim G20-Gipfel entzogen worden. Einem Gericht zufolge war das nicht rechtmäßig.
Foto: Jörg Carstensen/dpa
dpa/taz | Der nachträgliche Entzug der Akkreditierungen von zwei Journalisten beim G20-Gipfel in Hamburg im Jahre 2017 ist einem Gerichtsurteil zufolge nicht rechtmäßig gewesen.
Die Voraussetzungen für einen Widerruf der Akkreditierungen haben nicht vorgelegen, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Berlin am Mittwoch sagte. Nachträglich eingetretene Tatsachen, auf deren Grundlage der Entzug möglich gewesen wäre, gab es demnach nicht. Es ging in dem Verfahren konkret um Klagen von zwei Journalisten gegen die Bundesrepublik.
Der freie Journalist und Autor Sebastian Friedrich und der freie Fotograf Rafael Heygster warfen dem Bundespresseamt vor, rechtswidrig gehandelt zu haben. Für Friedrich hat das Vorgehen aber auch eine politische Dimension: „Die zunehmende Einschränkung von Grundrechten ist besorgniserregend“, sagt er der taz. Gerade im Kontext der zunehmenden Verschärfung der Polizeigesetze in fast allen Bundesländern sei diese Entwicklung äußerst fragwürdig.
Der G20-Gipfel vor gut zwei Jahren war überschattet gewesen von heftigen Krawallen in der Hansestadt. Ein Jurist, der für die Seite des Bundes sprach, betonte in der Verhandlung, dass sich die Sicherheitslage in der Stadt „dramatisch“ verändert habe. Man habe unter hohem Zeitdruck eine Entscheidung treffen müssen, ob man die Akkreditierung der Journalisten wieder entzieht.
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