Airbnb zum Ferienwohnungsverbot: „Gastgeber haben Angst bekommen“
Seit fünf Wochen ist es in Berlin verboten, Wohnungen als Ferienwohnungen zu vermieten. Was hat sich damit für das Portal Airbnb geändert?
taz: Herr Trautwein, Airbnb ist seit dem Verbot für Ferienwohnungen dazu verpflichtet Auskunft über Angebote und Daten der VermieterInnen an den Senat zu geben. Ist das bereits passiert?
Julian Trautwein: Nein, wir haben bisher keine formelle Anfrage für private Daten unserer Nutzer erhalten.
Gab es informelle Anfragen?
Nein wir haben noch keine Anfrage erhalten. Aber wir veröffentlichen regelmäßig anonymisierte Daten über die Airbnb Community in Berlin. Das werden wir auch weiterhin machen. Die Privatsphäre und Daten unserer Nutzer werden wir jedoch schützen.
Wird Airbnb die Daten herausgeben, wenn der Senat danach fragt?
Dann werden wir erstmal prüfen, ob die Herausgabe persönlicher Daten mit deutschem und internationalem Recht vereinbar ist. Ich gehe davon aus, dass persönliche Nutzerdaten nicht leichtfertig geteilt werden.
Erste Klagen von VermieterInnen gegen das Zweckentfremdungsverbot werden am Mittwoch am Verwaltungsgericht Mitte verhandelt. Steht Airbnb, so wie das Online-Portal Wimdu, hinter einem der Kläger?
Nein, das tun wir nicht. Wir haben mit diesen Klagen nichts zu tun. Auch wenn das in der Presse bereits anders dargestellt wurde. Wir setzen auf einen partnerschaftlichen Austausch mit der Stadt.
Wie steht Airbnb zu den Klagen?
Wir sind gespannt auf das Urteil. Das ist auch für uns relevant, das ist ja klar. Ich denke unsere Ansichten und die Ansichten der Stadt liegen gar nicht so weit auseinander.
Also will Airbnb, so wie die Stadt auch, dass der knappe Wohnraum ausschließlich zum Wohnen genutzt wird?
Das Verbot zielt darauf ab, zweckentfremdeten Wohnraum in den Wohnungsmarkt zurück zu führen. Wir teilen die Ansicht, dass ausreichend Wohnraum für die Berliner Bürger zur Verfügung stehen muss. Auf Airbnb gibt es für Berlin Stand Mai 18.000 Angebote von Unterkünften, also von ganzen Wohnungen oder einzelnen Zimmern. Das entspricht nicht mal einem Prozent des Wohnungsmarktes. Das gelegentliche Teilen der eigenen Wohnung, das Home Sharing, hat keinen negativen Einfluss auf den Wohnungsmarkt oder die Miethöhen und ist keine Zweckentfremdung von Wohnraum.
… mit Home-Sharing meinen Sie, das Vermieten von ansonsten selbst bewohntem Wohnraum. Es soll auch weiterhin erlaubt sein, wenn es nur zeitweise und zu angemessenen Mietkonditionen angeboten wird. Was tut Airbnb dafür, dass alle anderen Angebote von der Plattform verschwinden?
Erstmal glauben wir, dass es eine klare Differenzierung von kommerziellen Angeboten und Home-Sharing geben muss, so wie es sie schon in vielen internationalen Metropolen gibt. Airbnb ist eine offene Plattform und nicht der Anbieter der Unterkünfte. Wir möchten auch in Berlin zur Klärung der Situation beitragen und zusammen mit dem Senat an solchen Regeln arbeiten, dazu gehört auch sich gegen in Berlin unerwünschte kommerzielle Betreiber zu wenden.
31, ist Sprecher der Wohnungsvermittlungsplattform Airbnb für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Es gibt also noch Klärungsbedarf auf Gesetzesebene?
Bei der Anwendung des Gesetzes herrscht Unklarheit. Widersprüchliche Aussagen zur Anwendung des Gesetzes von verschiedenen Vertretern des Berliner Senats haben in den letzten Wochen für noch weitere Unklarheiten gesorgt.
Hat Airbnb kommerziellen Anbietern von Ferienwohnungen seit dem Verbot gekündigt?
Nein. Wir führen routinemäßig Initiativen zur Qualitätssicherung durch.
Ist die Anzahl der Angebote seit dem Verbot gesunken?
Natürlich hat das Gesetz auch Auswirkungen auf unsere Gastgeber gezeigt. Aber es gibt immer Schwankungen.
Was hat sich seit dem Verbot für Airbnb verändert?
Ob das Verbot bereits Auswirkungen auf unsere Plattform hatte, können wir nicht sagen. Aber natürlich haben einige Gastgeber auch aus Angst ihr Inserat deaktiviert, gleichzeitig sind neue Gastgeber dazugekommen.
In die andere Richtung gefragt: Führen die Airbnb-Angebote zu einem unfairen Wettbewerb für die Hotelbranche? Dort gelten Auflagen, die von Brandschutz bis hin zur Hygiene reichen.
Nein. Viele Gäste, die über Airbnb in die Stadt kommen, wären ohne uns die Reise erst gar nicht angetreten. Wir haben eine ganz andere Nutzergruppe als die Hotellerie. Wir ermöglichen es vielen Gästen überhaupt erst nach Berlin zu kommen. Zudem ist jemand, der sein eigenes Zuhause temporär und sporadisch an Gäste vermietet, nicht mit einem professionellen Hotelbetrieb gleichzusetzen. Außerdem jagt in der Hotelbranche eine Rekordzahl die andere. Von Rekordumsätzen bis hin zu Neueröffnungen. Es sieht nicht danach aus, als ob es der Hotellerie schlecht gehen würde. Aber auch die Hotelbranche verändert sich momentan. Es gibt verschiedene neue Konzepte und Hotelprojekte, die nun möblierte Apartments mit Hotelservice anbieten.
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