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Airbnb und die Daten der Ver­mie­te­rBerlin auf der Nase herumtanzen

Jonas Wahmkow
Kommentar von Jonas Wahmkow

Nach einem Gerichtsurteil dürfen Berlins Bezirke Airbnb zur Datenherausgabe verpflichten. Eigentlich. Die Plattform macht weiter, was sie will.

Legale oder illegale Ferienwohnung? Ein Symbolbild Foto: dpa/Jens Kalaene

D as Einhalten von Recht und Gesetz ist auch in der als vergleichsweise locker geltenden Hauptstadt eine wichtige Angelegenheit. Geht es zum Beispiel um Brandschutzmängel in einem linken Hausprojekt, fährt man gerne ein paar Hundertschaften auf, um diese zu beheben. Und will ein Betreiber Musikveranstaltungen in seinem Strandbad veranstalten, scheitert das schon mal an dem unerbittlichen Widerstand des Ordnungsamtes. Wie zuletzt am Plötzensee geschehen, wo letzten Samstag eine Open-Air-Veranstaltung per Polizeieinsatz beendet wurde.

Deutlich weniger Probleme mit Rechtsbrüchen haben hingegen internationale Großkonzerne wie etwa die Ferienwohnungvermittlungsplattform Airbnb. Denn seit der Einführung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes 2014 ist das Geschäftsmodell des US-Unternehmens de facto illegal.

Dieses besteht in der Regel darin, dass findige Un­ter­neh­me­r:in­nen Miet- und Eigentumswohnungen auf der Plattform als Ferienwohnungen vermieteten und somit ein Vielfaches der üblichen Marktmiete einnahmen. Fataler Nebeneffekt dieser Praxis ist, dass sie die bestehende Wohnungsnot noch weiter verschärft. Die in dieser Woche erschienene Studie „Loft mit Aussicht auf Verdrängung“ der Rosa-Luxemburg-Stiftung zeigt das noch einmal eindrücklich.

Das Gesetz besagt, dass die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum nur in Ausnahmefällen genehmigt wird. Trotzdem werden durch die Plattform immer noch 10.000 Wohnungen dem Berliner Mietmarkt entzogen, kaum eine davon hat eine offizielle Genehmigung als Ferienwohnung.

Die Richter ließen Berufung zu

Die Ver­mie­te­r:in­nen rechtlich zu verfolgen, ist schwierig, denn freiwillig will Airbnb deren Daten nicht herausrücken. Daran wird auch ein neues Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nichts ändern, das den Konzern genau dazu verpflichtet. Denn die Richter ließen eine Berufung zu – und bis das Urteil in letzter Instanz ausgefochten ist, könnten ein paar Jahre ins Land gehen. Und selbst dann dürfte es schwierig werden, da die Herausgabe der Daten erst per Gerichtsvollzug in Irland eingetrieben werden müsste.

Salopp formuliert tanzt also Airbnb der Stadt seit Jahren auf der Nase herum. Um dem Treiben ein Ende zu bereiten, bräuchte es vor allem politische Entschlossenheit. So müsste noch die letzte Lücke des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes geschlossen werden – dagegen sträubt sich allerdings die SPD –, derzeit nämlich gilt eine Ausnahme bei einer Vermietung von maximal 90 Tagen im Jahr.

Letztendlich führt sich die Koalition in ihrem laxem Umgang mit dem US-Unternehmen selber vor. Was bringt es, Gesetze zu erlassen, wenn diese systematisch missachtet werden? Im Gegensatz zu linken Freiräumen und Open-Air-Partys wäre hier ein hartes Durchgreifen mal eine erfrischende Abwechslung, die ganz nebenbei das Vertrauen in den Rechtsstaat ein gutes Stück wiederherstellen könnte. Die Hundertschaften wären vor illegal vermieten Airbnb-Wohnungen alle­mal besser aufgehoben.

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Jonas Wahmkow
Redakteur für Arbeit und Soziales im Berlin Ressort.
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4 Kommentare

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  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    "Die Plattform macht weiter, was sie will."



    Nun, das ist geradezu exemplarisch für diese Gesellschaft, für diese Politik.

    Allein mit der Höhe der Strafe kann man etwas bewirken - wenn man da will!!!!!

  • Airbnb vermietet keine Wohnungen sondern vermitteln diese nur. Die Vermittlung von Wohnungen ist im Zweckentfremdungsverbot hingegen nicht geregelt. Regelverstöße begehen doch allenfalls die Vermieter.

    • 9G
      97287 (Profil gelöscht)
      @DiMa:

      Die Mieter-Vermieter in Kreuzkölln, die irgendwo ein Auslandssemester verbringen oder den Sommer über in der Datsche in der Toscana oder der Provence. Diese hinterziehen Steuern, betrügen den Staat und sind nicht besser als die Cum- Ex Ganoven, denn sie tun es wissentlich.

      • @97287 (Profil gelöscht):

        Und diese Mieter-Vermieter gilt es halt zu belangen, wenn sie den Steuern hinterziehen. Nicht den Vermittler.