AfD gegen Antifa-Magazin: „Wir unterlassen gar nichts!“

Die AfD setzt ihre Anwältin auf ein Antifa-Magazin an. Die Redaktion soll ihre Internet-Domain abmelden – lässt sich aber nicht einschüchtern.

Facebook-Seite des Magazins "Der Rechte Rand!

Der Facebook-Auftritt von „Der Rechte Rand“. Auch hier berichtet das Magazin kritisch über die AfD Foto: taz

Hamburg taz | Die AfD kam zu spät: Wer die Internetadresse „afd-im-bundestag.de“ eingibt, landet nicht bei der Partei, sondern beim antifaschistischen Fachmagazin Der Rechte Rand. Ein Link, der der AfD um die Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und Alexander Gauland so gar nicht gefällt. Die Partei fordert per Abmahnung, die Namensnutzung zu unterlassen. Bis diesen Montag soll das Magazin die Domain abmelden. Redaktionsmitglied Mark Roth sagt aber: „Wir unterlassen gar nichts!“

Am 26. Februar hatte die Kölner Anwaltskanzlei Höcker für die AfD die Unterlassung und Abmahnungskosten von über 1.300 Euro gefordert. Die Redaktion hätte mit der Wahl der Domain „das Namensrecht unsere Mandantin verletzt“, schreiben die Anwälte.

„Die AfD versucht seit längerem, gegen eine kritische Berichterstattung vorzugehen“, sagt Roth. „Wir lassen uns da jetzt nicht einschüchtern. Unsere Berichterstattung über die extreme Rechte stört, das soll sie auch.“

Seit der AfD-Gründung 2013 habe das Magazin über die Entwicklung der Partei nach rechts berichtet, antisemitische Positionen benannt und rassistische Ressentiments aufgezeigt. Auch personelle Verstrickungen in das extreme rechte Milieu habe man öffentlich gemacht. Die stetige Entgrenzung des Sag- und Wählbaren in der Mitte der Gesellschaft, die sich in den Wahlen der letzten Jahre manifestierte, bewegte die Redaktion dazu, die Domain im Juli 2017 zu registrieren.

Wahlergebnisse hatten in den 1980ern schon zur Entstehung des Magazins beigetragen: Nach Wahlerfolgen von DVU und Republikanern gründete ein Kreis aus Politik, Medien und Wissenschaft das Periodikum. In den folgenden Jahrzehnten erfuhren die Macher das ganze Spektrum des staatlichen Umgangs mit antifaschistischen Publikationen: Mal beobachtete der Verfassungsschutz das „Magazin von und für Antifaschisten“, mal erhielt das Magazin einen Preis vom durch die Bundesregierung gegründeten „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“.

Zu den Autoren gehören der Historiker Volker Weiß, der mit „Die autoritäre Revolte“ jüngst einen Bestseller schrieb, die Journalistin Andrea Röpke, die für ihre Recherchen öfters ausgezeichnet wurde und der Autor dieses Textes.

Die Kanzlei Höcker stand bereist öfters AfD-Funktionären bei. Im Landtagswahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern gelang es der Kanzlei im Jahr 2016, den Grünen die Nutzung der Domain „alternativ-fuer.de“ zu untersagen.

Vor dem Landgericht Köln unterlag im April 2017 Softwareentwickler Nathan Mattes im Namenstreit gegen die AfD, da er den Blog „wir-sind-afd.de“ inne hat. Seit 2015 können dort einschlägige Zitate von AfD-Politikern gelesen werden. „Jedes Einzelne ist rechtlich abgesichert“, sagt seine Anwältin Miriam Vollmer.

Am 2. März erklärte Mattes, in die Berufung zu gehen – auch wegen der breiten Solidarität und einer erfolgreichen Spendenkampagne. 9400 Euro waren für die erste Instanz anvisiert. Im Spendentopf sind über 55.000 Euro.

Drohende Verfahrenskosten könnten die Beteiligten in anderen Fällen einschüchtern. „Wir rechnen mit ähnlichen Zahlen“, sagt Mark Roth von Der Rechte Rand. Trotzdem versichert er, nicht kampflos zu weichen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.