AfD als Verdachtsfall bestätigt: Wahrhaft wehrhaft
Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall überwachen. Dies stärkt die wehrhafte Demokratie.
F ür alle Freund:innen der wehrhaften Demokratie war es ein großer Tag. Das Kölner Verwaltungsgericht hat am Dienstag nach einjähriger Prüfung erlaubt, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf.
Nun ist die „wehrhafte Demokratie“ mit ihren staatlichen Ausgrenzungsmechanismen eine deutsche Besonderheit. Und viele andere westlich-demokratische Staaten sehen die deutsche Kultur der Berufsverbote, Verfassungschutzberichte und Parteiverbote mit gewissem Stirnrunzeln. Aber seit es vor allem gegen Rechtsradikale und Rechtspopulisten geht, unterstützen auch die meisten Kritiker:innen der antikommunistisch motivierten Berufsverbote der siebziger Jahre die wehrhafte Demokratie.
Wenn man also akzeptiert, dass es Aufgabe des Staates ist, der Gesellschaft zu sagen, welche Parteien für Demokratie und Menschenwürde gefährlich sein könnten, dann hat es mit der AfD sicher nicht die Falschen getroffen. Die Orientierung am ethnisch-homogen verstandenen deutschen Volk und die reflexhafte Abwehr alles als „fremd“ Empfundenen ist eine Gefahr für den modernen Verfassungsstaat.
Und es ist eben nicht nur der „Flügel“ um den Thüringer Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, der so denkt und agiert. Es sind auch AfD-Politiker:innen wie Alice Weidel und Alexander Gauland, die eingebürgerte Deutsche als „Passdeutsche“ abwerten und behaupten, dass ein deutscher Pass nicht genüge, um wirklich deutsch zu sein. Deshalb ist es konsequent, dass nun die gesamte Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird und nicht nur der „Flügel“ und der AfD-Jugendverband.
Die AfD ist zwar empört, weil ihre Zugeständnisse der vergangenen zwei Jahre nicht erfolgreich waren. Aber die Kölner Richter:innen haben die kleinen Korrekturen zu Recht als taktische Manöver ignoriert. Der Flügel-Frontmann Andreas Kalbitz ist eben nicht wegen seiner völkischen Politik ausgeschlossen worden, sondern weil er einst beim AfD-Beitritt getrickst hatte. Wenn schon wehrhafte Demokratie, dann richtig.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu
Wanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
Jeder fünfte Schüler psychisch belastet
Wo bleibt der Krisengipfel?