„Gesichert rechtsextrem“

Jetzt gilt auch die AfD Sachsen-Anhalt als verfassungsfeindlich

Von Gareth Joswig

Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt gilt für den Verfassungsschutz seit dem Oktober 2023 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Das bestätigte Behördenchef Jochen Hollman am Dienstagnachmittag der taz. Nach Thüringen ist Sachsen-Anhalt damit das zweite Bundesland, in dem die AfD aus Sicht des Inlandsgeheimdienstes auf einer Stufe mit der verfassungsfeindlichen NPD steht. Die Einstufung kommt für Be­ob­ach­te­r*in­nen nicht überraschend, weil der Landesverband schon lange vom völkisch-nationalistischen Lager dominiert ist und gemeinsam mit Thüringen die Radikalisierung der Gesamtpartei vorantreibt.

Laut Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt vertritt die AfD verfassungsfeindliche Positionen und habe sich seit der Coronapandemie weiter radikalisiert. Die Einstufung mache Hollmann vor allem an Aussagen zahlreicher Funktions- und Mandatsträger fest, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten. Mit muslimfeindlichen, rassistischen und antisemitischen Aussagen verstoße die AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde, gegen das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Die AfD geht häufig gegen Einstufungen rechtlich vor – meist ohne Erfolg. In Sachsen-Anhalt schien sie fast gleichgültig: „Es interessiert mich nicht, was der Verfassungsschutz behauptet“, sagte AfD-Co-Fraktionschef Oliver Kirchner zu der Einstufung.

Wäh­le­r*in­nen schreckten Radikalisierung und Warnungen des Verfassungsschutzes zuletzt ebenso wenig ab. Angesichts dessen sagte Innenpolitikerin Misbah Khan (Grüne): „Wir sollten uns dringend fragen, ob wir uns wirklich von Verfassungsfeinden in migrationsfeindliche Debatten drängen lassen wollen.“