AfD-Nebengeschäft ist rechtmäßig: Zwei Millionen Euro vergoldet
In ihrem Gold-Shop handelt die AfD mit Edelmetall, um die Rückerstattung der Wahlkampfkosten auszuschöpfen. Norbert Lammert will das stoppen.
BERLIN taz | Er soll eine pfiffige Geschäftsidee zum besseren Abgreifen von Staatsknete sein: der „Gold-Shop“ der Alternative für Deutschland (AfD). Und in der Tat wird der rechtspopulistischen Partei von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) bestätigt: Das ist eine pfiffige Geschäftsidee – noch.
Eine Prüfung der Bundestagsverwaltung hat die Praxis der AfD als rechtmäßig bestätigt: „Die Erlöse aus dem Handel der AfD mit Gold sind Einnahmen im Sinne des Parteiengesetzes“, teilte der Bundestag am Freitag mit. Lammert empfiehlt nun eine Änderung des Parteiengesetzes, um die umstrittene Praxis zu unterbinden.
Im Oktober hatte die AfD ihren schwunghaften Online-Goldhandel gestartet. Das Geschäft scheint zu florieren. Laut Angaben eines Sprechers hat die Partei bisher durch den Verkauf von Goldmünzen und -barren einen Bruttoumsatz von 2,1 Millionen Euro erzielt. Die besonders begehrte güldene Deutsche-Mark-Gedenkmünze für 490 Euro ist inzwischen ausverkauft.
Wirklich lukrativ sind die für eine Partei etwas ungewöhnlichen Geschäfte allerdings nur über einen Umweg. Die AfD bezieht ihr Gold über einen parteinahen Händler. Ihren unmittelbaren Gewinn ziehen die Edelmetaldealer aus den rund 1,5 Prozent Provision, die beim Weiterverkauf draufgelegt werden. Das bringt ein paar zehntausend Euro.
Was der AfD allerdings richtig Geld in die Kasse spült, ist eine Lücke im Parteiengesetz. Denn ihren umstrittenen Goldhandel betreibt die AfD vor allem aus einem Grund: Damit treibt sie formal ihre Einnahmen in die Höhe. Das ist wichtig, um die volle Wahlkampfkostenrückerstattung zu erhalten.
Zu wenig Mitgliedsbeiträge
Insgesamt rechnet die AfD für dieses Jahr mit etwa fünf Millionen Euro, die ihr grundsätzlich aus der staatlichen Parteienfinanzierung zustehen würden. Allerdings dürfen laut Parteiengesetz die staatlichen Zuschüsse an eine Partei nicht höher sein als die selbst erwirtschafteten Einnahmen. Das ist für die AfD ein Problem. Denn an Mitgliedsbeiträgen oder Spenden kommt nicht genug rein.
Nach ihren eigenen Berechnungen hätte die Rechtsausleger deswegen eigentlich auf zwei Millionen Staatskohle verzichten müssen. Wäre Parteichef Bernd Lucke nicht auf die Idee mit dem „Gold-Shop“ gekommen. Dabei macht sich die AfD eine kuriose Regelung im Parteiengesetzes zunutze: Nicht der erzielte Gewinn zählt als Einnahme, sondern der Bruttoumsatz. Die Partei muss also nicht viel verdienen, um viel zu kassieren.
Bundestagspräsident Norbert Lammert will sich damit jedoch nicht abfinden. Er schlägt nun eine Änderung des Parteiengesetzes vor. „Dass die von der AfD betriebenen Handelsgeschäfte zur Erhöhung der staatlichen Zusschüsse an die Partei führen, widerspricht nach seiner Auffassung dem verfassungsrechtlichen Grundgedanken, dass Parteien sich zu einem Anteil von mindestens 50 Prozent selbst finanzieren müssen“, ließ Lammert über die Pressestelle des Bundestags mitteilen.
Unterstützung bekommt Lammert von den Grünen. Die Aufgabe der Parteien liege im Beitrag zur politischen Willensbildung, argumentierte ihre parlamentarische Geschäftsführerin Britta Haßelmann. „Ein mehr oder weniger schwunghafter Goldhandel hat damit nichts zu tun.“
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