AfD-Chefin unter Druck: Meineid-Ermittlungen gegen Petry
Der Vorwurf: Frauke Petry soll vor einem Ausschuss falsche Angaben gemacht haben. Demnächst könnte ihr die Aufhebung der Immunität drohen.
Gegen Petry liegen zwei Anzeigen vor. Die 40 Jahre alte Landes- und Bundesvorsitzende der AfD wird beschuldigt, Ende vergangenen Jahres vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsche Angaben gemacht zu haben. Dabei ging es unter anderem um Darlehen, die die rechtspopulistische Partei 2014 von ihren Mitgliedern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes eingefordert haben soll.
Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft sich nach einer Prüfung noch gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss „keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle“ im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch einen Tag später von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert und die Einstellungsverfügung aufgehoben worden.
Der Linke-Landtagsabgeordnete André Schollbach, der eine der Anzeigen gegen Petry erstattet hatte, begrüßte die Ermittlungen. „Für das Funktionieren des Rechtsstaates muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen.“
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion begrüßte das Ermittlungsverfahren ebenfalls. „Weil es im Ergebnis dazu führen wird, den Beweis zu erbringen, dass weder Frauke Petry noch ein anderes Mitglied der AfD-Fraktion vor dem Ausschuss eine Falschaussage getätigt hat“, sagte Uwe Wurlitzer der Dresdner Morgenpost.
48 Stunden nach Bestätigung des Mitteilungseingangs beim Landtagspräsidenten dürfe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren förmlich einleiten, sagte Haase. Dies dürfte also noch in dieser Woche geschehen. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Petry müsse erst gestellt werden, wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erheben wolle, sagte Haase.
Sollte es zur Anklage und schließlich zu einer Verurteilung kommen, droht Petry in jedem Fall eine Freiheitsstrafe: bei Meineid nicht unter einem Jahr, in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Die uneidliche Falschaussage wird mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen